Liebe Juristen unter Euch,
ich habe eine Frage zum Vertragsrecht/ Reiserecht.
Ich habe im Reisebüro einen Flug angefragt, diesen hat das Reisebüro nach deren Aussage für uns bei der Fluggesellschaft reserviert für 960€. Per Mail wurden mir die Flugdaten und Preis mitgeteilt (16.10.) und telefonisch durchgegebenen, dass die Reservierung für über 2 Wochen besteht. In der Art, der Flug wäre sicher, beim Reisebüro ändern sich die Preise nicht so schnell wie im Netz, ich könnte mich in Ruhe entscheiden. Ich hatte extra schrl. angefragt, ob der Preis zu halten ist, da die Onlinepreise bereits stiegen. Am 17.10. gab mir ein anderer Kollege im Reisebüro die selbe Auskunft zur (unverbindlichen) Reservierung. Am 19.10. ebenfalls die selbe Auskunft im Reisebüro, Annahme des Angebotes durch mich (also mündliche Buchung, schr. würde nichts verlangt). Daraufhin wurde mir eine „Reisebestätigung“ mit den Flugdaten, dem Preis und den Kontodaten des Reisebüros ausgehändigt. Einen Tag später, am So. den 20.10. überwies ich den Betrag. Nach Betragseingang sollten die Flugtickets ausgestellt werden. Am Montag (21.10.) wurde mir per Mail vom R.büro mitgeteilt, dass die reservierten Flüge aus nicht geklärten Gründen rausgeflogen sind und der Flug nun noch in einer anderen Buchungsklasse für 350€ teurer zu kriegen ist. Warum das passiert ist, könnte oder wollte man uns nicht sagen (vielleicht auch ein Versäumnis des R.büros). Gleichzeitig wurde uns ein ähnlicher Flug zum selben Preis reserviert, bei dem wir aber 7 STD. Aufenthalt beim Anschlussflug haben. Toller Urlaubsstart!
Die Fluggesellschaft verwies mich natürlich zum Reisebüro und diese meinten, man könne da nichts machen. Da wir bereits Hotels in der Reisezeit gebucht hatten, waren wir gezwungen, den zeitlich ungünstigeren Flug anzunehmen, welcher nur bis zum 23.10. gehalten werden konnte.
Meine Frage: Wie verhält sich das mit der Reisebestätigung. War das nicht ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss?
Hätte ich auf den mittlerweile teureren Flug mit den günstigsten Flugzeiten bestehen sollen und dann Schadensersatz fordern sollen in Höhe des Differenzbetrages? Kann sich das Reisebüro dem Vertrag einfach entziehen oder ihn nicht erfüllen?
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand eine Rechtsantwort für mich hätte.
Viele Dank!
VG Constance