Hallo Experten,
folgender Fall liegt vor.
Zwei Leute leben zusammen in einem Haushalt (Mann und Frau). Beide sind ordnungsgemäss unter der Adresse gemeldet. Für den Haushalt werden auch Rundfunkbeiträge entrichtet von der Dame des Hauses. Jahrelang hat sich niemand von der GEZ gemeldet. Nun wurde jedoch ein Abgleich mit den Daten des Einwohnermeldeamtes durchgeführt und für den Herrn des Hauses ebenfalls ein Beitragskonto angemeldet. (Vor der Meldung hat die GEZ weder den Herrn noch die Dame angeschrieben, zwecks Klärung der Situation. Die Anmeldung erfolgte einfach so und ohne Rücksprache.) Nun flattern Briefe mit Rechnungsbeträgen über 700 € ins Haus.
Nach der Anmeldung versuchte der Herr des Hauses telefonisch wie auch schriftlich (mehrmals) die Situation aufzuklären und unter der Angabe der Beitragsnummer, unter der die Beiträge von der Dame bezahlt werden.
Die GEZ fordert jedoch den Herrn auf, eine Kopie die Anmeldebestätigung der Dame zu übersenden. Andernfalls weigert man sich das zweite Beitragskonto zu löschen.
Die Frage ist: Darf die GEZ einfach von einer Person verlangen, dass sie Kopie von Dokumenten einer anderen Person macht? Was kann man denn tun, wenn sich die Dame weigern sollte dem Herrn eine Kopie ihrer Meldebestätigung zu überlassen?
Hallo!
Bisschen seltsam ist das schon.
Zahlt die Dame denn überhaupt ? Denn wenn man sich auf gemeinsamen Haushalt beruft und angibt „es zahlt schon einer“ dann muss man doch diese Beitragsnummer mitteilen. Und ggf. auch seit wann gezahlt wird, bzw. seit wann man dort mit lebt !
Hat man das gemacht ?
Denn wenn ja, verstehe ich nicht die Nachfrage und Anforderung der Anmeldung der Dame. Das kann auch nicht von dem Mitbewohner verlangt werden. Da müsste man sich an die Damen wenden, wenn Zweifel an deren Mitgliedschaft und Zahlung bestehen sollen.
Was kann man denn tun, wenn sich die Dame weigern sollte dem Herrn eine Kopie ihrer Meldebestätigung zu überlassen?
Warum sollte sie das eigentlich tun ? Und wenn sie das trotzdem nicht macht, muss man das eben der „GEZ“ mitteilen und abwarten.
Es ist aber an Dir nachzuweisen, es zahlt schon jemand den Beitrag für den Haushalt, wenn Du vom Eigenbeitrag befreit werden willst.
MfG
duck313
heißt jetzt „Beitragsservice“.
Hä? Ich dachte, die Dame ist dort angemeldet und zahlt brav ihren Beitrag?
Man könnte erklären, dass man mit der Dame in einem Haushalt lebt und ggf. eine Bestätigung der Frau beilegen.
Gruß,
Kannitverstan
Der UP hatte ziemlich genau vor einem Jahr schon mal (scheinbar andere) Probleme, die auch mit dem Beitragsservice zu tun hatten, damals hast du auch schon geantwortet:
Jetzt wieder … ein bisschen seltsam.
Diese Fragen beziehen sich auf zwei unterschiedliche Vorgänge, Unterschiedliche Personen, unterschiedliche Haushalte usw.
Das "Problem von vor einem Jahr ist schon seit einiger Zeit gelöst.
Die Dame ist auch angemeldet, sowohl beim Einwohnermeldeamt als auch bei der GEZ. Der Beitrag wird brav bezahlt. Die Beitragsnummer, unter der bezahlt wird, wurde der GEZ mehrmals mitgeteilt.
Die Frage ist: Kann die GEZ von dem Herrn des Hauses verlangen sich die Anmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts der Frau des Hauses zu besorgen und eine Kopie zu schicken? Es sind ja nicht die Dokumente des Herrn, die die GEZ verlangt, sondern einer anderen Person.
Davon abhängig will man dann die Fortführung des zweiten Beitragskontos machen.
Meiner Ansicht nach nicht- und die Beitragszentrale müsste das auch wissen. Vom Einwohnermeldeamt würde man natürlich keine Auskunft bekommen, das müsste die Dame selbst beschaffen !
Aber ich verstehe immer noch nicht das grundlegende Problem der Weigerung der Dame. Entweder man lebt zusammen und hat dann auch ein gewisses Interesse daran das der andere in die Gebührenbefreiung durch gemeinsamen Haushalt kommt oder nicht.
ich weiß nicht genau, ob es wirklich ein Problem gibt. Ich vermute nicht wirklich.
Es besteht nur Verwunderung über die Forderung des Beitragsservice nach Beschaffung der Dokumente einer anderern Person. Auf jeden Fall besteht die Frage, ob diese Forderung wirklich so erhoben werden kann.
Muss man dieser Forderung nachgehen? Oder könnte man sich darauf zurückziehen, dass man nicht über Dokumente einer anderen Person verfügen darf
mach das doch. Schreibe das so hin. Du hättest mit der Angabe der Beitragsnummer der Zahlerin alles nötige von deiner Seite aus getan.
Allerdings solltest Du überlegen dass du bereits ein Dokument der Dame vorgelegt und übermittelt hast, nämlich die Beitragsnummer !
Aber noch einmal, es bist Du der etwas will. Du willst keinen Beitrag zahlen und musst dazu etwas nachweisen. Und dazu gehört naturgemäß auch dass man bestimmte Daten der zahlenden Person erhält und übermittelt.
Man geht schlicht davon aus, ein Zusammenleben in einem Haushalt bietet diese Möglichkeit problemlos.
Also meines Erachtens sollte es vollkommen ausreichen, wenn man die Beitragsnummer der Dame an die GEZ mitteilt. Zur Not sollten es auch Name und Adresse tun. Eine Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Dame ist m.E. vollkommen unnötig, da sie ja offenbar bereits Beiträge zahlt.
Schon irgendwie merkwürdig: Wenn man sich von der GEZ abmelden will, etwa weil man umzieht o.ä., verlangt diese eine Abmeldebescheinigung. Dagegen ist auch nix einzuwenden. Aber welchen Sinn macht eine behördliche Anmeldebescheinigung für eine Person, die der GEZ bereits bekannt ist ? Sarkastische Geister könnten hier auf die Idee kommen, dass die GEZ prüfen will, ob die Dame des Hauses auch berechtigterweise ihre Beiträge bezahlt, obwohl sie vielleicht gar nicht müsste
Ja…ich weiß, dass das nicht mehr GEZ heißt. Ich bleib trotzdem dabei und werde den Laden nicht „Beitragsservice“ nennen. Einen Service nehme ich freiwillig in Anspruch, den Beitrag zahlt man aber nicht freiwillig