Sachmängel bei 42 J. alten Schlepper mit 10 J. Standzeit

Habe vor kurzen eine über 40 Jahre alten Schlepper in einer
Privatauktion verkauft! In dem Verkaufstext stand drin das der
Schlepper 10 Jahre nicht mehr bewegt worden war, das er früher
immer gealaufen ist, dass ich aber durch die lange Standzeit
keine Garantie drauf geben kann! Hier ist ein Auszug von
meinem Verkaufstext!Der Schlepper steht seit ca 10 Jahren, hat
vorne einen Platten Reifen, der muß wahscheinlich nur
aufgepumt werden, da er beim hineinfahren vor ca 10 Jahren
noch nicht Platt war.Batterie ist keine vorhanden… Müßte also
neu gekauft werdenDer Traktor lief bis wir ihn in die Garage
gestellt haben immer einwandfrei! Kann aber durch die lange
Standzeit keine Garantie drauf geben. Denke aber mit einer
Neuen Batterie, dürfte das kein Problem sein! Privatverkauf
keine Garantie keine Rücknahme keine
Sachmängelhaftung.Hinterher kein Nachverhandeln!

Der der den Schlepper gekauft hat, hat den dann in eine
Werkstatt gebracht, und diese Werkstatt hat halt festgestellt,
dass irgentetwas an dem Schlepper kaputt ist… Nun zu meiner
Frage, muß ich dafür Haften?? Muß ich den zurücknehmen bzw die
Werstattrechnung bezahlen??

Hallo Jumasch,
wie bist du auf die Idee gekommen, ich sei Experte für diese Frage?
In Excel und VBA kenne ich mich ein wenig aus - nicht aber in der Juristerei.

Viel Erfolg
Erich

Hallo,

das ist mehr eine Rechtsfrage als eine ebay Frage und ich bin kein Rechtsexperte.

Ich würde zur Ansicht tendieren, dass man vom Verkäufer vor Verkauf eine Prüfung der Ware erwarten kann. Wenn der Privat-Verkäufer nach gründlicher aber laienhafter Prüfung keine Mängel feststellen konnte, würde ich annehmen, dass die Gewährleistung tatsächlich ausgeschlossen werden kann. Sicher bin ich da aber nicht.

Zum Nachlesen
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/faq_navi?got…
Sachmangelhaftung vs. Garantie
[FAQ:1152] (3.1.2008)

[Käufer] Mein ersteigerter Artikel ist nicht so wie beschrieben oder kaputt. Wie sieht es mit Sachmängelhaftung oder Garantie aus
[FAQ:1167] (27.2.2007)

http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_%28Recht%29
Mangel (Recht)

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
§ 434 Sachmangel

Stephanie

Hi,du bist Privatverkäufer und hast ausdrücklich Garantien oder ähnl. ausgeschlossen!
Daher bist du raus!

mfg Ralf

Hallo,

da im Verkaufstext auf die lange Standzeit und keinerlei Garantie hingeweisen wurde, braucht man auch nichts zu befürchten - der Käufer wußte vorher, das Mängel da sein können.
Ich mache bei solchen Sachen immer noch den Vermerk (nur vorsichtshalber) Artikel wird als defekt angeboten.
MfG Tina K.

Hallo,

soweit ich weiß, ist bei Privatgeschäften die Gewährleistung außer Kraft gesetzt, aber darin bin ich nicht so bewandert und kann dir keine Antwort darüber geben. Tut mir leid.

Mit freundlichem Gruß

S. Abraham