Nein, KonTraG hat erstmal nichts mit steuerlich relevanten
Daten zu tun.
Zitat www.internetrecht-rostock.de
Ein Link an die entsprechende Stelle wäre nützlich gewesen…
Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Pflichten des Vorstandes
bzw. der Geschäftsführung zur IT-Sicherheit ist das Gesetz zur
Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zu
nennen. Danach ist die Unternehmensleitung verpflichtet ein
Risiko-Früherkennungssystem einzuführen, damit die den
Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Entwicklungen früh
erkannt werden können. Aufgrund der Abhängigkeit vieler
Unternehmen von einer stabilen Kommunikationstechnik und zwar
nicht nur in der IT-Branche, kann eine fehlende oder
mangelhafte IT-Sicherheit den Fortbestand des Unternehmens
durchaus gefährden. Zwar ist die Pflicht zur Einführung eines
Risiko-Früherkennungssystems in § 91 Aktiengesetz (AktG)
ausdrücklich nur für den Vorstand einer Aktiengesellschaft
vorgeschrieben. Aber sowohl die Gesetzesbegründung zum KonTraG
als auch die Rechtssprechung weiten diese Pflicht auf GmbHs
aus. Ein Geschäftsführer hat bei der Erfüllung seiner Aufgaben
grundsätzlich die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes
anzulegen, was mit dem KonTraG auch für den Bereich der
IT-Sicherheit maßgebend ist. Etwaige Obliegenheitsverletzung
diesem Bereich können daher auch eine Haftung begründen.
Und? Ich sehe da keine Vorschrift. Nichteinmal das Wor Datensicherung, Backup o.ä.
Und zu dem einzigen genannten § in dem Text: Noch immer sind nicht alle Unternehmen in D Aktiengesellschaften. In § 91 AktG steht:
§ 91 Organisation. Buchführung
(1) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, daß die erforderlichen
Handelsbücher geführt werden.
(2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere
ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der
Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Was hat das mit der von Dir getätigten Aussage zu tun?
Deine Aussage war:
nicht umsonst gibt es sogar einer Gesetzt das Unternehmen jeder :Größe zu Backups verpflichtet…
Den oder die Paragraphen bist Du schuldig geblieben. Vielleicht, weil es sie gar nicht gibt?!?
Dabei spielt es keine Rolle, ob sich aufgrund irgendeines Gestzes eine Haftung ergibt, wenn nach einem Crash o.ä. bestimmte Daten unwiederbringlich verloren sind. Nach Deiner Aussage wäre es grundsätzlich gesetzeswidrig, als Unternhemner kein Backup von welchen Daten auch immer zu haben. Dem ist aber nicht so.