Schaden im Treppenhaus durch Spedition

Liebe Wissenden,

folgender hypothetischer Sachverhalt wird angenommen:

Ich habe mir ein neues Sofa gekauft, das mir am 5.1. geliefert wurde. Das alte wurde direkt mitgenommen. Beim Transport durch das Treppenhaus des Mietshauses ist den Herren vom Speditionsunternehmens das alte Sofa heruntergefallen. Dabei wurden mehrere Stufen der Holztreppe beschädigt.
Ich war bei Anlieferung die ganze Zeit in der Wohnung.
Am Tag darauf (6.1.) ist mir der Schaden aufgefallen und ich habe mich an ein Krachen am Vortag erinnert, das wohl durch das Herunterfallen des Sofas verursacht wurde. Ich habe Fotos gemacht und den Schaden der Hausverwaltung mitgeteilt und nahm an, dass die Hausverwaltung nun alles Weitere mit dem Speditionsunternehmen klären würde.
Am 9.1. wandte sich die Hausverwaltung an das Speditionsunternehmen. Dieses lehnte nach Durchsicht ihrer Unterlagen und Rücksprache mit den Fahrern mit einem Schreiben vom 15.1. den Schaden ab. Zitat: „Ein Schaden muss zeitnah innerhalb von 24 Stunden bei uns gemeldet werden, diese Meldung erfolgte erst am 09.01.2024. Des Weiteren ist auf dem Lieferschein kein Schaden von der Treppe vermerkt, der Kunde hat unterschrieben, dass durch den Transport keine Schäden an den Wänden, Treppen und Fußboden entstanden sind. Auf den Fotos ist zu erkennen, dass es sich hier teilweise um ältere Abplatzungen / Kratzer an der Treppe handelt.“

(Die Schäden an der Holztreppe sind auf jeden Fall ganz frisch, das abgesplitterte Holz und Holzspäne sind gut auf den Fotos zu erkennen. Durch die regelmäßige Reinigung des Treppenhauses wären diese bei älteren Abplatzungen längst weggekehrt worden.)

Hier meine erste Frage: Die Unterschrift war auf einem Formular, das komplett überfrachtet war. Ich habe nicht alles durchgelesen. Ich unterschrieb als Bestätigung, dass nichts in der Wohnung zerstört wurde. Hätte ich auch das gemeinschaftlich genutzte Treppenhaus kontrollieren müssen?

Am 18.1. (heute) schreibt mir nun wieder die Hausverwaltung: „Da Sie die Speditionsfirma beauftragt haben, müssen Sie die Vertragsverhältnisse und etwaige Haftungsansprüche bitte selbst abklären. Bezüglich des Schadens im Treppenhaus sind Sie für uns Ansprechpartner.“
Sie wollen den Schaden durch eine Fachfirma in Augenschein nehmen lassen und mir ein Angebot zukommen lassen. Ich solle den Schaden über meine Haftpflichtversicherung regulieren lassen.

Nun zur zweiten Frage: Ist die Vorgehensweise der Hausverwaltung rechtens? Hängt nun alles an mir?

Und ich frage mich drittens: Sind die 24h Zeitraum für die Anzeigepflicht beim Speditionsunternehmen rechtens? Muss ich für die verspätete Schadensanzeige der Hausverwaltung bei der Spedition büßen? Denn ich habe den Schaden innerhalb von 24h weitergegeben, sofort als ich ihn entdeckt hatte.

Danke schonmal für eure Beiträge. :slight_smile:

Hi,

nun ja, leider an den falschen Ansprechpartner. Du hast die Spedition beauftragt, wieso hast du den Schaden bei der Hausverwaltung angegeben und nicht direkt bei der Spedition? Ich denke, den Schuh musst du dir anziehen.

Gruß
Christa

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Der Vermieter kann dich in Anspruch nehmen, weil du mit seinem Eigentum sorgsam umzugehen hast und für Schäden, die deine diesbezüglichen Erfüllungsgehilfen verursachen, haftest.

Siehe hier: Umzugsunternehmer beschädigt Treppenhaus (1)

Nicht rechtens wäre es, von dir mehr zu verlangen als die Beseitigung des Schadens, was in solchen Konstellationen schnell passieren kann.

Siehe hier: Umzugsunternehmer beschädigt Treppenhaus (2)

Du könnten einen Anspruch gegen den Verkäufer oder den Spediteur haben, dich von den Schadensersatzansprüchen des Vermieters freizuhalten.

Glaube ich nicht. Aber die Mühe, im Internet nach Begriffen wie „Transportrecht“, „Schadensanzeige“ und „Frist“ zu suchen, überlasse ich den anderen Foristen (m/w/d).

Du „büßt“ für den Schaden, den deine Erfüllungsgehilfen angerichtet haben.

Du hast nicht danach gefragt, ich erwähne es trotzdem:

Die Ansprüche des Vermieters gegen den Transportdienstleiter bleiben von dem Vertrag unberührt. Verträge zu Lasten Dritter sind insoweit wirklungslos. Du kannst mit niemandem als dem Vermieter selbst vereinbaren, dass der Vermieter seine gesetzlichen Schadensersatzansprüche gegen Dritte nur binnen einer bestimmten Frist geltend machen kann.

Die unterschriebene Klausel der Schadensfreiheit könnte gemäß § 309 Nr. 12 b) BGB unwirksam sein.

Die wichtigste Frage: Hast du eine Haftpflichtversicherung, die Mietsachschäden deckt?

Wenn ja: Entspann dich. Lass das deine Versicherung für dich regeln.

Wenn nicht: Mist!

  1. Du haftest für Schäden, die deine Erfüllungsgehilfen verursacht haben.
  2. Du kannst die Gehilfen in Regress nehmen.
  3. Die Beweislast liegt beim Geschädigten. Der Eigentümer muss beweisen, dass es deine Leute waren, die den Schaden verursacht haben. Der Anscheinsbeweis spricht dafür, dass sie es waren.

Hat der Spediteur tatsächlich nur behauptet „Da sind auch Altschäden sichtbar - und sie haben es zu spät gemeldet.“ Oder hat er mit auch nur einem Wort bestritten, dass seine Mitarbeiter den Schaden verursacht haben?

Das Verhalten ist frech: Wie kann ich auf die Idee kommen, mir von jemandem die absolute Schadensfreiheit bescheinigen zu lassen, wenn derjenige gar nicht sämtliche Arbeiten kontrollieren konnte? Wenn ich mir so etwas bescheinigen lasse und (mindestens) weiß, dass derjenige die Arbeiten nicht überwacht hat und auch keine Endkontrolle des gesamten Transportweges durchgeführt hat; wenn ich zudem vielleicht sogar weiß, dass es zu einem schadensträchtigen Ereignis gekommen ist - dann halte ich kommentarlos ein Formular zur Unterschrift hin?

Wenn du der Hausverwaltung geschrieben hast „Ich zeige an / ich weiß, dass mein Spediteur einen Schaden verursacht hat“, dann hast du deine Position verschlechtert. Allerdings gilt dasselbe wie zuvor: Du kannst es ja gar nicht wissen, sondern hattest ja nur einen begründeten Verdacht.

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Hallo Threepwood,

von meinem Gefühl her hätte ich, da ich ja Auftraggeber bin, meine Haftpflichtversicherung informiert…sie wehrt doch auch unberechtigte Forderungen ab oder nicht?
Und dann habe ich noch das gefunden:

Es tut mir leid, wenn das viel zu lesen ist, aber ich möchte nichts aus dem Kontext reissen.
Also, wäre die Privathaftplicht- Versicherung eine Möglichkeit?
Lieben Dank und Gruß

Wenn du versichert bist, frag doch deinen Versicherer. Ich weiß ja nicht, was du da für eine Versicherung hast.

Meine PHV würde Mietsachschäden übernehmen. Wie es bei deiner aussieht? Frag nach.
Zöger jedenfalls nicht mit der Schadensmeldung und schreibe alles genau so, wie es sich zugetragen hat.

Die Versicherung prüft zuerst, ob du solche Schäden überhaupt mitversichert hast.
Wenn ja, wird der Sachbearbeiter den Fall übernehmen. Er wird prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass du in einem Verfahren zur Zahlung verpflichtet würdest. Er wird dann entscheiden. ob man die Ansprüche übernehmen wird oder es auf eine Klage ankommen lässt. Er wird prüfen, ob die behauptete Schadenshöhe plausibel ist, er wird ggf. einen Gutachter beauftragen. Und: natürlich wird die Versicherung versuchen, das Geld vom eigentlichen Verursacher zurück zu bekommen.
Das alles machen die umsonst und im eigenen Interesse, den Schaden gering zu halten.

Da fällt mir noch eine Frage ein:
@anon56458638 - die Spedition ist hier ja nur mittelbarer Erfüllungsgehilfe. Beauftragt mit der Abholung war ja wohl der Verkäufer des neuen Sofas, so dass der Spediteur der Erfüllungsgehilfe des Verkäufers war, nicht aber der direkte Gehilfe des Mieters. „Vererbt“ sich die Haftung hier über den Verkäufer an den Mieter?

Das ist ja hart! Als Mieter hafte ich also für jeden Knallkopf, der mir irgend etwas liefert und dabei zum Beispiel besoffen das Treppenhaus demoliert.
Ohne Haftpflichtversicherung muss ich zahlen und kann anschließend versuchen, per Klage das Geld von dem Knallkopf wiederzuholen.

Moinmoin

ich bin nicht betroffen, sondern interessiert.
Würde die PHV, sofern Mietsachschäden inkludiert sind, hier greifen?

Lieben Dank!

Ich habe die Speditionsfirma nicht beauftragt, das war das Möbelhaus.

Meine PHV sollte Mietsachschäden abdecken, wenn ich die Leistungsübersicht richtig verstehe.

Die Hausverwaltung will nun wissen, ob ich eine PHV habe. Soll ich antworten oder mich direkt an die Versicherung wenden?

Beides!
Du meldest den Schaden sofort deiner Versicherung und nennst der Verwaltung die Daten Versicherung. Das stellt kein Schuldanerkenntnis dar; jedoch kenne ich es so, dass die Versicherung sich direkt beim Geschädigten meldet und es eigentlich gar nicht notwendig wäre, dass dieser zuvor die Versicherungsdaten bekommt.

Du solltest Dich zu allererst und schnellstens an die Versicherung wenden - mit Glück akzeptiert sie das noch als unverzügliche Anzeige des Schadens, wenn Du ein wenig Bittebitte machst.

Aufgabe der Haftpflichtversicherung (falls sie den Schaden überhaupt abdeckt) ist nicht, unten ein paar Hunderter rauszulassen, wenn man oben eine Schadensanzeige reinsteckt, sondern sie muss - wie gesagt, wenn dieser Schaden überhaupt eingeschlossen ist - die an Dich gerichteten Ansprüche entweder regulieren oder abwehren.

Schöne Grüße

MM