Nach 3 Übernachtungen haben wir eine 14-tägige Pauschalreise, vollstädendig im voeraus bezahlt, wegen mehrerer Mängel abgebrochen und nach EU-Richtlinie 2015/2302 Schadenersatz beim Reiseverstalter reklamiert. Auch für die zusätzlichen Buchungskosen für die Umbuchung der Heimflüge. Mit der „Ablehnung des Rechtsanspruchs“ schickt man einen Verrechnungsscheck, der bei weitem nicht unseren Ansprüchen entspricht. Man spricht dabei von einer Kulanzzahlung. Verlieren wir (Ehepaar) Ansprüche nach EU-Richtlinie 2015/2302 , wenn der Verrrechnungscheck eingelöst wird? Anders gefragt: Gilt dies als Verzicht auf unseren angemeldeten Ersatz des Gesamtschadens?