Schafe halten im Garten?

Hallo liebe Experten :smile:

Folgender Fall: Familie Mustermann hat ein Haus mit einem ca. 2000 m² großen Grundstück in einer ländlichen Gegend (Dorf), wobei laut Grundbuch 1000 m² davon landwirtschaftliche Nutzfläche sind. Die Mustermanns sind allerdings keine Landwirte und wollen es auch nicht werden.

Darf Familie Mustermann sich zwei Schafe als „Rasenmäher“ in den Garten (d.h. auf die landwirtschaftliche Nutzfläche) stellen? Muß das beantragt werden? Müssen irgendwelche Bestimmungen eingehalten werden, z.B. Größe des Unterstandes oder Misthaufen oder Umzäunung oder so? Müssen die Nachbarn der Tierhaltung zustimmen (wegen Geruchs- und Lärmbelästigung)?

Freue mich auf eure Antworten :smile:

Hallo liebe/rSemiramis :

Darf Familie Mustermann sich zwei Schafe als „Rasenmäher“ in
den Garten (d.h. auf die landwirtschaftliche Nutzfläche)
stellen?

ja. Es sei denn, die Nachbarn beschweren sich übermäßig, aber das wäre dann wieder eine zivilrechtliche Sache (oder eine Sache der nachbarlichen Abstimmung).

Muß das beantragt werden?

Nein

Müssen irgendwelche
Bestimmungen eingehalten werden, z.B. Größe des Unterstandes
oder Misthaufen oder Umzäunung oder so? Müssen die Nachbarn
der Tierhaltung zustimmen (wegen Geruchs- und
Lärmbelästigung)?

Wir haben auch zwei Schafe als Rasenmäher, haben sie allerdings mit dem Haus übernommen.
Die Geruch- und Lärmbelästigung ist m.E. nicht gravierend, aber es gibt Menschen, die hören die Flöhe husten - in der Wohnung der Nachbarn.
Daher würde ich es vorher mit den Nachbarn abklären.
Einen festen Unterstand würde ich schon errichten, unserer ist gerade mal 3 m2 groß.
Eine feste!!! Umzäunung ist auch sehr wichtig, denn Schafe sind Meister im Ausbrechen.

Ansonsten sind Schafe im Sommer nahezu ‚wartungsfrei‘. Regelmäßig Wasser bringen, das wars.

Im Frühjahr scheren lassen, sowie Klauenpflege und den Scherer bitten, die Tiere genau anzuschauen (Würmer etc.)

Im Winter muß mit Heu gefüttert werden, aber das ist auch halb so schlimm.

Die Arbeitserleichterung ist im Vergleich enorm.

Allerdings sind 1000 m2 für zwei Schafe ziemlich wenig, wir haben insgesamt knapp 1500 m2 und das ist auch nicht üppig.

Gandalf

Danke Gandalf für die schnelle Antwort :smile:

Die Schafe könnten ja eigentlich den restlichen Garten auch abfressen, es ging mir da hauptsächlich um die landwirtschaftliche Fläche zur Rechtfertigung der Tierhaltung an sich. Zufüttern ist ja auch immer möglich, die Schafe im Stall einer Bekannten bekommen Hafer, Mais und Rüben zusätzlich…

Da du dich da ja auskennst, frag ich einfach noch weiter :smile:
Müssen die Tiere dem Veterinäramt gemeldet werden oder so? Wie schaut das denn aus, wenn die Schafe einem nicht selber gehören, sondern man sie nur „ausleiht“ vom Bauern?

Moin,

Müssen die Tiere dem Veterinäramt gemeldet werden oder so?

wenn sie es müssen, halte ich meine illegal :wink:
Ehrlich gesagt - keine Ahnung. Meine sind nirgendwo gemeldet oder so was.

Wie
schaut das denn aus, wenn die Schafe einem nicht selber
gehören, sondern man sie nur „ausleiht“ vom Bauern?

Meinst Du jetzt versicherungstechnisch?
Ansonsten mußt Du auch hier darauf achten, daß sie einigermaßen artgerecht gehalten werden (Grundstückgröße, Unterstand …) und das der Zaun geeignet ist. Normalen Maschendrahtzaun mit einer Maschenweite von 50 mm und mehr ist kein echtes Hinderniss für Schafe.

Gandalf

Wie
schaut das denn aus, wenn die Schafe einem nicht selber
gehören, sondern man sie nur „ausleiht“ vom Bauern?

Meinst Du jetzt versicherungstechnisch?

Ja, auch und halt vom Melden her - das würde dann ja die Familie Mustermann nicht betreffen sondern wäre über den Bauern geregelt, oder?

Ansonsten mußt Du auch hier darauf achten, daß sie
einigermaßen artgerecht gehalten werden (Grundstückgröße,
Unterstand …) und das der Zaun geeignet ist. Normalen
Maschendrahtzaun mit einer Maschenweite von 50 mm und mehr ist
kein echtes Hinderniss für Schafe.

Ne, das ist ganz klar, denen soll’s ja rundum gut gehen und sie sollen auch nicht Nachbars Tulpen anknabbern - da gibt’s sicher auch Bücher drüber bzw. Info im Internet oder vom Bauern direkt

Ich dank dir nochmal :smiley:

Hallo,

Darf Familie Mustermann sich zwei Schafe als „Rasenmäher“ in
den Garten (d.h. auf die landwirtschaftliche Nutzfläche)
stellen? Muß das beantragt werden? Müssen irgendwelche
Bestimmungen eingehalten werden, z.B. Größe des Unterstandes
oder Misthaufen oder Umzäunung oder so? Müssen die Nachbarn
der Tierhaltung zustimmen (wegen Geruchs- und
Lärmbelästigung)?

Aus unserer Internetpräsentation (Kreisverwaltung):
Anmeldung (Neueinrichtung) von Klauentierhaltungen - Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen
Hinweise: Alle genannten Klauentiere sind nach dem Tierseuchengesetz meldepflichtig. Zur wirksamen Vorbeuge gegen das Einschleppen von Tierseuchen ,die bekannteste ist die Maul-und Klauenseuche, müssen alle Halter von Klauentieren registriert werden .
Die Meldung muss beim zuständigen Veterinäramt erfolgen.

Beatrix