Servus,
die gibt es in Straßenbahnen nicht - aber dort gibt es auch keine Mehrzweckbereiche oder andere Gegenden, in denen ein fallendes Fahrrad besonders weit käme.
Wobei etwas, was so schwere Verletzungen wie am Anfang beschrieben hervorrufen kann, eher ein S-Pedelec ist - wenn ein Fahrgast ein solches Ungetüm trotz Verbots mitnimmt, trifft auch da das Verkehrsunternehmen keine Verantwortung für sein Fehlverhalten.
Schöne Grüße
MM