Hallo liebe Experten,
folgende Situation: ein Handwerker verlegt den Bodenbelag in einer Arztpraxis, dabei werden die Arbeiten nicht ordentlich durchgeführt, so dass eine Nachbesserung verlangt wird. Der Handwerker teilt mit, für die Nachbesserung fehlen ihm die notwendigen Geräte. Die Sache zieht sich über Monate, so dass irgendwann das ganze vor Gericht landet. Der Handwerker muss Schaden bezahlen, tut dies allerdings nicht. Der Arzt geht den nächsten Schritt und versucht mit Hilfe vom Anwalt das Geld zu bekommen, mittlerweile ca. 8000€ . Ratenzahlung vereinbart, der Handwerker zahlt trotzdem nicht, Zwangsvollstreckung beantragt, der Handwerker bezahlt einmalig 100€, nächsten Monat erneut keine Zahlung. Nach den Kenntnissen des Anwalts, soll der Handwerker nicht mehr als selbständiger Handwerker arbeiten, sondern als Lokführer bei der Bahn (nach eigener Aussage des ehem. Handwerkers). Was kann der Arzt noch unternehmen?
Danke für Ihre Hilfe
Titel besorgen, Lohn pfänden. Aber vielleicht verursacht das nur Kosten, ohne dass etwas dabei herauskommt, weil der Handwerker eine Frau und fünf Kinder hat und deswegen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.
Einem nackten Mann kann man halt nicht in die Tasche greifen.
Honorar für Privatpatienten erhöhen !
Danke für die Rückmeldung.
Es kann aber doch nicht sein, dass der Herr Handwerker gar keine Konsequenzen für den Pfusch trägt, oder?
Mit einem Titel hast Du dreißg Jahre Zeit, ihn an die Konsequenzen zu erinnern…
Was schwebt Dir da vor ?
Wenn er selbst nicht nachbessern kann und nun auch kein Geld hat um eine Nachbesserung durch Zweitfirma zu bezahlen, was bleibt dann ?
Schuldturm ist abgeschafft, strafbar ist das Verhalten nicht, also was bleibt ?
Nur das was beschrieben wurde, Mahnung/Klage, Schuldtitel erhalten und daraus dann vollstrecken. Sei es vor Ort durch den Gerichtsvollzieher oder auch über eine Lohnpfändung.
Aber vollstrecken kann man nur wenn was da ist bzw. oberhalb der Pfändungsfreigrenze läge.
Hallo,
wenn Du das Mahn- und Vollstreckungsverfahren ergebnislos durchgezogen hast, kannst Du auch als Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung einer Privatinsolvenz stellen gem. § 14 InsO:
https://www.gesetze-im-internet.de/inso/__14.html
Dann bekommst Du zumindest Klarheit über die aktuelle und prognostizierte Leistungsfähigkeit des Schuldners.
&Tschüß
Wolfgang
Danke