Schwanger in der Probezeit Abtreibung

Eine Freundin ist schwanger und in der Probezeit. Sie hat noch 1 Monat bis die Probezeit zu Ende ist. Nun will sie das Kind aber nicht. Wenn sie antreibt, hat sie trotzdem dann die gleichen Rechte wie eine schwangere? Sprich mit dem Kündigungsschutz? Oder kann sie dann gekündigt werden?

Abtreibt*

Hallo,

Google schmiss als erstes diesen Link raus: Link

Danach hätte sie Kündigungsschutz, wenn der Abbruch medizinisch indiziert wäre und der Fötus mindestens 500 g schwer wäre.

Verdi formuliert es noch ein wenig deutlicher: Link

Grüße
Pierre

Hallo Pierre,

klingt allerdings nicht nach

Gruß
Christa

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Ich wollte das Offensichtliche nicht weiter ausführen …

Grüße
Pierre

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Ich glaube, das beste für Deine Freundin ist, wenn sie das mit ihrem Frauenarzt bespricht. Die kennen sich üblicherweise sowohl mit der medizinischen als auch mit der arbeitsrechtlichen Seite aus. Alles Gute für Deine Freundin!

Sorry, eben fällt mir auf, dass diese Aussage natürlich übelst missverständlich ist. Natürlich ist ein Frauenarzt ein Arzt und kein Jurist! Das heisst, der wird Deiner Freundin keine rechtssichere Beratung geben. Aber aufgrund seiner Erfahrungen (Deine Freundin wird nicht die erste Frau in dieser Situation sein!) kann er sie sicherlich klug beraten, wie man da taktisch am besten vorgeht.

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Ich frage mich ganz praktisch, wie die augenblicklich noch schwangere Freundin dem Arbeitgeber vermutlich in der nächsten Zeit verklickern will, was sie sich erhofft. Mit „Ich war in der Probezeit schwanger, bin das nun aber nicht mehr. Stehe aber trotzdem unter Kündigungsschutz.“ dürfte das nicht gerade einfach sein.
LG
Amokoma1

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Hallo nochmal!

Ich hatte die Gewichtsentwicklung nicht mehr auf dem Schirm, deshalb habe ich nochmal gegoogelt. https://www.penaten.de/entwicklung-embryo
SSW 23
Der Fötus ist nun ungefähr 29 cm groß und 500 Gramm schwer.

In/nach der 23. Woche (die Zahlen sind nicht in Stein gemeißelt, manch ein Fötus braucht auch sicherlich 24 oder gar 25 Wochen, um das Gewicht zu erreichen) treibt nur jemand mit medizinischer Indikation ab, und nicht, weil das Kind unerwünscht ist!

Gruß
Christa

Reden wir hier nicht ein bisschen um des Kaisers Bart? In der 23. SSW ist eine Abtreibung aus „ich will das Kind nicht“ doch gar nicht legal möglich?


§218 StGB in Verbindung mit §218a (1) bzw. §218(4) https://www.profemina.org/info-abtreibung/straffreie-abtreibung/gesetze-zum-schwangerschaftsabbruch/§-218-stgb-schwangerschaftsabbruch

Deswegen habe ich erwähnt, wann ein Fötus überhaupt die 500 g erreichen würde. Weil Pierre schrieb:

Ja da hast du recht. Anscheinend wurde der Aspekt nicht gut überdacht.
Meint sie wohl zur Adoption freigeben?