Hallo zusammen, habe da mal eine Grundsätzliche Frage, es geht um eine Warensendung in diesem Fall die Schweiz.
Wer ist eigentlich Warenausführer im Sinne des Gesetzes, der Absender, oder die vom Absender zur Ausfuhr beauftragte Firma?
Hintergrund war für uns die Frage, wenn eine Firma den Auftrag zur Ausfuhr in die Schweiz bekommt, müssen wir als Absender dann zwingend eine EORI Nummer beantragen?