Fein. Das Stichwort lautet Unangemessenheit der polizeilichen
Aktion.
Hallo,
es mag sicherlich sein, dass die Maßnahme von den Betroffenen oder von sachunkundigen Beobachtern als unangemessen wahrgenommen wird.
Betrachtet man sich aber einmal den Maßnahmenkatalog, aus dem die Polizei bei einer solchen Lage prinzipiell auswählen kann, so muß man feststellen, dass die umgesetzten Aktionen keinesfalls am oberen Rand der Möglichkeiten angesiedelt waren. Diese getroffenen Maßnahmen waren überdies auch mehrfach deutlich angekündigt.
Wer sich aber ganz konkret mit Einsatzkräften der Polizei konfrontiert sieht, deren Aufforderungen gleichwohl aber nicht nachkommt und sich anschließend darüber wundert, dass die Poliezei auftragsgemäß handelt, der zeigt ein Verständnis, welches man eigentlich nur aus dem Zusammenhang der amerikanischen „product liability“ kennt. Da muß beispielsweise auf einem Nußriegel der Warnhinweis stehen, dass dieser Nüsse enthält oder ein 1m-Gartenpool benötigt den Warnhinweis, dass man nicht vom Hausdach hinein springen sollte.
Polizisten die Rentner und Schüler mit Pfefferspray und Wasser
bearbeiten, obwohl die friedlich dasitzen ist und bleibt
staatliche Willkür.
Die Schüler und Rentner saßen ja gerade eben nicht ausschließlich friedlich da. Sie blockierten Polizei- und Baufahrzeuge und überstiegen damit das Maß der zulässigen Aktionen zumal dieser Bereich nicht von der zulässigen Schülerdemo umfaßt war.
Ebenso scheint es fraglich, ob es noch als friedlich zu bezeichnen ist, wenn man sich auf Polizei-LKW oder das Dach des Wasserwerfers setzt.
MFG Cleaner