Schwerverletzter u Strafanzeige -> Innenminister

Hallöchen,

Komme mir nicht mit „Verhältmismässigkeit der Mittel“ solange keinem einzigen verletzten Polizisten über 100 verletzte Demonstranten gegenüberstehen. Der Staat sollte mit seinem Gewaltmonopol extrem verantwortungsbewusst umgehen - das ist hier nicht der Fall gewesen.

Findest Du es etwa ok, dass Demonstranten ihr Augenlicht verlieren, nur weil sie an einer friedlichen und gewaltlosen Besetzung von Bäumen in einem Stadtpark teilnehmen?

Oder befürwortest Du den Einsatz von Gewalt, weil sich ein Demonstrant in ein Polizeiauto setzt?

Falls Du die beiden letzten Frage mit ja beantwortest, würde ich Dir die Ausreise in eine der zahlreichen Diktaturen dieser Welt empfehlen (um jetzt mal etwas polemisch zu werden). Da kommst Du dann voll auf Deine Kosten. Allerdings, wenn ich es mir recht überlege, auch im schönen Deutschland hat ein Polizist keine Konsequenzen zu fürchten, wenn er mal etwas härter hinlangt.

Demokratische Grüsse
Tom

Man könnte doch gleich Demos offiziell verbieten,

Hallo,

darum geht es doch gar nicht. Es kann einzig und alleine darum
gehen, dass sich auch und gerade Demonstrationen im Rahmen
einer rechtlichen und moralischen Zulässigkeit und im Rahmen
der Vorschriften bewegen müssen.

Dies gilt umso mehr für die Polizei.

Und hiergegen wurde in Stuttgart nun mal verstoßen.

Auch von Seiten der Polizei! Alleine das fehlen sichtbarer Dienstnummern an den Uniformen und die Weigerung der Beamten ihrer Auskunftspflicht nachzukommen die Nummer und das Revier zu nennen ist ein systematischer Verstoss gegen geltendes Recht.

Gruss
Tom

Hallo,

Findest Du es etwa ok, dass Demonstranten ihr Augenlicht
verlieren, nur weil sie an einer friedlichen und gewaltlosen
Besetzung von Bäumen in einem Stadtpark teilnehmen?

Die Verletzung ist sicherlich in höchstem Maße bedauerlich. aber waren waren die Demonstranten denn tatsächlich friedlich? Insbesondere der Demonstrant Wagner soll laut Medienberichterstattung nicht nur selbst Gegenstände geworfen haben - er soll vielmehr auch mehrfach weggetragen worden sein und darüber hinaus habe er sich auch bewußt und gewollt in den Wasserwerferstrahl gestellt.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,721…

Oder befürwortest Du den Einsatz von Gewalt, weil sich ein
Demonstrant in ein Polizeiauto setzt?

Es sit gleich, ob ich das befürworte oder nicht. Die Inbesitznahme einer fremden, beweglichen Sache stellt eine qualifizierte Nötigung dar. Diese wurde auch nach mehrmaliger Aufforderung und Ankündigung von Maßnahmen fortgesetzt. Findet solches im Rahmen einer Versammlung statt, so ist hier der Einsatz von Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs gerechtfertigt.

Du solltet so etwas eben immer auch in Relation sehen. Was wäre denn, wenn ich mich auf dein Auto setzen würde und die Polizei räumt mich nicht.
Was wäre denn, wenn so etwas auf einer rechten Demo geschieht. Den aufschrei möchte ich sehen, der durch die Repuublik ginge, wenn die Polizei die Skins nicht vom autodach räumen würde.

MFG Cleaner

Hallo,

Insbesondere der Demonstrant Wagner soll laut
Medienberichterstattung nicht nur selbst Gegenstände geworfen
haben - er soll vielmehr auch mehrfach weggetragen worden sein
und darüber hinaus habe er sich auch bewußt und gewollt in den
Wasserwerferstrahl gestellt.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,721…

der wollte sich umbringen, sicher ein Selbstmordattentäter.

Als Einsatzleiter würde ich sowas natürlich auch behaupten, um meinen Hintern zu retten und da die Politiker selbiges im Sinn haben gibt es von dort natürlich auch ausreichend Unterstützung.

Gruß
T.

Hallo,

Wir wären größer, stärker, schneller und vor allem auch lauter und
würden sämtliche anderen Anwesenden in Grund und Boden brüllen
und würden die Szene komplett dominieren.
Wo würde das denn ales hin führen?

sowas ist doch nichtmal ungesetzlich und in Zeiten von Flashmob und Mietdemonstranten durchaus möglich.
http://www.erento.com/mieten/agenturen,_personal_die…

Gruß
T.

Und hiergegen wurde in Stuttgart nun mal verstoßen.

Auch von Seiten der Polizei! Alleine das fehlen sichtbarer
Dienstnummern an den Uniformen und die Weigerung der Beamten
ihrer Auskunftspflicht nachzukommen die Nummer und das Revier
zu nennen ist ein systematischer Verstoss gegen geltendes
Recht.

Wie sieht denn das geltende Recht in der Hinsicht aus?

Interessiert

Christian

fehlende Kennzeichnung von Polizeibeamten

Und hiergegen wurde in Stuttgart nun mal verstoßen.

Auch von Seiten der Polizei! Alleine das fehlen sichtbarer
Dienstnummern an den Uniformen und die Weigerung der Beamten
ihrer Auskunftspflicht nachzukommen die Nummer und das Revier
zu nennen ist ein systematischer Verstoss gegen geltendes
Recht.

Wie sieht denn das geltende Recht in der Hinsicht aus?

So:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/sc…

Was spricht denn dagegen, Polizeibeamten eine temporäre Nummer - während eines Einsatzes - zuzuordnen um es betroffenen Bürgern zu ermöglichen, sich über einzelne Polizeibeamte zu beschweren?

Gruß
Spatzi

Hallo,

sowas ist doch nichtmal ungesetzlich

Eben. Und weil es nicht ungesetzlich wäre, würden wir in diesem Szenario einfach so lange und so laut brüllen, bis wir alles andere an die Wand gebrüllt hätten und wir so dann endlich unseren Willen bekämen.

MFG Cleaner

Hallo,

Eben. Und weil es nicht ungesetzlich wäre, würden wir in
diesem Szenario einfach so lange und so laut brüllen, bis wir
alles andere an die Wand gebrüllt hätten und wir so dann
endlich unseren Willen bekämen.

so funktioniert doch gerade die Gesellschaft, nur dass die einen brüllen dürfen, während die anderen dafür auf die Nase bekommen. Manche sind eben gleicher.

Gruß
T.

Das ist kein geltendes Recht, das ist der Wunschtraun einer bankrotten linksalternativen Zeitung.

Wie wäre es denn, wenn die Demonstranten ihre Personalien groß an der Jacke tragen müssten, damit sich die Polizei die Zwangsmaßnahmen zur Festetellung der Identität bei Verstößen gegen das Versammlungsrecht sparen kann?

Ursprungsfrage?! [MOD] Thomas
Hallo,

obwohl die Ursprungsfrage evt. besser im Brett „Allgemeine Rechtsprechung“ oder „Polizei & Kriminalistik“ aufgehoben worden wäre …: Konzentriert euch bitte auf die Ausgangsfrage ("… Haben solche Strafanzeigen überhaupt eine Chance? …").

Über die Ereignisses des Abends wurde hier ja auch andernorts reichlich diskutiert.

Grüße

[MOD] Thomas

Und hiergegen wurde in Stuttgart nun mal verstoßen.

Auch von Seiten der Polizei! Alleine das fehlen sichtbarer
Dienstnummern an den Uniformen und die Weigerung der Beamten
ihrer Auskunftspflicht nachzukommen die Nummer und das Revier
zu nennen ist ein systematischer Verstoss gegen geltendes
Recht.

Wie sieht denn das geltende Recht in der Hinsicht aus?

So:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/sc…

Da steht nichts vom geltenden Recht.

Konzentriert euch bitte auf die Ausgangsfrage
("… Haben solche Strafanzeigen überhaupt eine Chance? …").

Hallo,

vielleicht wird es eingängiger, wenn ich es wiederhole. Die Ursprungsfrage „… Haben solche Strafanzeigen überhaupt eine Chance? …“ läßt sich nicht beantworten, da derartige Anzeigen immer ausschließlich hinsichtlich des Einzelfalls zu beurteilen sind.
Es gibt keine Vorschrift, die so lautet, dass derartige Sachverhalte nicht ermittelt oder bestraft werden
Die möglicherweise interpretierbare, implizierte Präsupposition „solche Anzeigen haben eh keine Chance, da in diesem Dreckspolizeistaat bei den Scheißbullen die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“ wäre bestenfalls albern und soll doch sicherlich nicht Kern der Frage sein.

Und so wird man - mehr denn je auch angesichts der neu hinzu getretenen Aspekte hinsichtlich der Beteiligung des Verletzten - dezidiert betrachten müssen, in welchem Maße sich die beteiligten Demonstranten im Rahmen des Rechts bewegt haben oder eben inwieweit sie sich davon entfernt haben (Zulässigkeit der Demo, Nichtbeachtung der Platzverweise, Besetzung von Material etc.). Es wird weiterhin zu prüfen sein, welche Maßnahmen die Polizei aus dem Katalog der verfügbaren Maßnhamen ergriffen hat und inwieweit diese erforderlich waren. Nach dieser Einschätzung der gesamten Einsatzlage wird individuell zu betrachten sein, in welcher Weise ein Verschulden bei den Betroffenen anzusiedeln sein könnte und ob dies zu bestrafen ist.

MFG Cleaner