sie13 + er16 = Sexueller Missbrauch?

Hallo liebe Leute,

ich würde gerne wissen, ob folgende fälle a) und b) straftaten waren oder nicht. hier wird es etwas genauer beschrieben, also solltet ihr vll aufpassen, falls ihr getriggert werdet von ähnlichem:

sie war 12 und er 16. sie waren kein paar, hatten sich auf einer party kennengelernt. sie ging zu ihm nach hause öfters. sie konsumierten marihuana. beim 3. mal oder so legte sie aufs bett, zog ihr tshirt aus und machte sich an ihren brüsten zu schaffen und rieb sein genital an ihrem unterleib. sie wollte es nicht, traute sich aber nichts zu sagen oder sich zu wehren, sondern lag nur apatisch da und wünschte dass es bald aufhört.

fall b)
selbes mädchen ein jahr später fährt in ein camp, wo sie mit ihren freundinnen aus spaß im flur übernachtet. dort ist ein 16 jähriger, der sie an ihrem genital berührt mit absicht zum geschlechtsverkehr. sie wehrt zaghaft den geschlechtsverkehr ab, lässt aber die fummelei über sich ergehen.

beides wollte sie nicht und war unter 14, also soweit ich das richtig verstehe müsste beides unter sexuellem missbrauch bei kindern fallen. aber ich verstehe nicht wie alt der typ sein darf. vll ist es ja erlaubt, wenn er noch unter 18 ist!
außerdem hat sie es nicht deutlich gemacht, dass sie es gar nicht will, sondern mitgemacht bzw. es über sich ergehen lassen.

kann mir da jemand bitte weiterhelfen oder sagen, woher man solche infos bekommt?

vielen dank für eure geduld,
hoffe es wurde deutlich, was ich meine.

lg!

Hallo Margerita14,
es tut mir leid, da kann ich Dir nicht weiterhelfen, mein Fachgebiet ist mehr Psychologie und nicht das Deutsche Strafrecht. Alles Gute

Loreley

Hallo, Margerita,
ich vermute einfach mal, dass Du von Dir selber sprichst. In dem Fall brauchst du dringend Hilfe. Viel kann ich leider nicht tun, aber vielleicht schaust Du auf folgende Homepage:
http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/hilfe/index.htm

Dort hast du auch viele Links, die Dir weiterhelfen können.
Ich wünsche Dir jedenfalls alles Gute und viel Kraft. Die wirst Du bestimmt brauchen.

Ganz herzliche Grüße von Juliane

Hallo liebe margerita,
rein rechtlich kann ich dir keine genaue auskunft geben, da in deiner beschreibung nicht klar wird in welchem staat diese vorfälle geschahen.

sollte es in österreich geschehen sein, kann ich dir als kontakt für genauere auskünfte den verein DIE MÖWE empfehlen (http://www.die-moewe.at). dort erhältst du neben psychologischer unterstützung auch entsprechende rechtsberatung und -unterstützung. auch in deutschland gibt es entsprechende hilfsvereine (google)

so wie du die sache schilderst dürfte es sich um missbrauch und nötigung handeln.

Ich hoffe dir zumindest ein wenig weitgeholfen zu haben

LG Sam

Hm… nicht so ganz einfach.

Im ersten Fall kann man natürlich versuchen zu klagen, eine Anzeige gegen den Jungen zu machen. Da Drogen im Spiel waren. Es wird aber wahrscheinlich eine Glückssache bei dem zuständigen Richter sein. Wie man weiß, fällt jeder Richter seinen eigenen Urteil. Kommt auch natürlich auf die Argumente des Jungen. Also hier könnte man Glück haben.

Im zweiten Fall war es auch keine gewollte Sache von der Seite des Mädchens. Da sehe ich persönlich schon gute Chancen bei Anzeige oder einem privaten Vergleich.

Aber immer noch - beides Glückssachen.

Mein Rat - das Mädchen muss in eine Therapie. Sonst wird es wieder passieren. Sie muss ihr Verhalten ändern!!! Außerdem auch die beiden Sachen verarbeiten.

Wünsche alles Gute

Hallo liebe Leute,

ich würde gerne wissen, ob folgende fälle a) und b) straftaten

Hallo Margerita14,
deine Anfrage ist rechtlicher Art. Da ich in juristischen Dingen nicht bewandert bin, kann ich dir deine Frage nicht beantworten. Persönlich bin ich der Meinung, dass in beiden Fällen eine Straftat vorliegt.

Interessante Frage von dir, nur leider bin ich der falsche Ansprechpartner!

Liebe Grüße P.

Also beides is strafbar weil sie noch ein kind war und vor 14 gesetztlich kein sex haben darf. also missbrauch. und ich glaub ab 16 hat es folgen für den kerl aber vielleicht fragst du in diesem falle mal lieber bei der polizei nach.