Hallo liebe Leute,
ich würde gerne wissen, ob folgende fälle a) und b) straftaten waren oder nicht. hier wird es etwas genauer beschrieben, also solltet ihr vll aufpassen, falls ihr getriggert werdet von ähnlichem:
sie war 12 und er 16. sie waren kein paar, hatten sich auf einer party kennengelernt. sie ging zu ihm nach hause öfters. sie konsumierten marihuana. beim 3. mal oder so legte sie aufs bett, zog ihr tshirt aus und machte sich an ihren brüsten zu schaffen und rieb sein genital an ihrem unterleib. sie wollte es nicht, traute sich aber nichts zu sagen oder sich zu wehren, sondern lag nur apatisch da und wünschte dass es bald aufhört.
fall b)
selbes mädchen ein jahr später fährt in ein camp, wo sie mit ihren freundinnen aus spaß im flur übernachtet. dort ist ein 16 jähriger, der sie an ihrem genital berührt mit absicht zum geschlechtsverkehr. sie wehrt zaghaft den geschlechtsverkehr ab, lässt aber die fummelei über sich ergehen.
beides wollte sie nicht und war unter 14, also soweit ich das richtig verstehe müsste beides unter sexuellem missbrauch bei kindern fallen. aber ich verstehe nicht wie alt der typ sein darf. vll ist es ja erlaubt, wenn er noch unter 18 ist!
außerdem hat sie es nicht deutlich gemacht, dass sie es gar nicht will, sondern mitgemacht bzw. es über sich ergehen lassen.
kann mir da jemand bitte weiterhelfen oder sagen, woher man solche infos bekommt?
vielen dank für eure geduld,
hoffe es wurde deutlich, was ich meine.
lg!