Sind Einzugsermächtigungen hinfällig?

Hallo, angenommen, es gibt ein Gemeinschaftskonto, jeder konnte getrennt alleine verfügen, ein Kontoinhaber hat dies nun ändern lassen, es geht alles nur noch gemeinsam. Die Karten sind eingezogen, es gibt also keine Kontoauszüge mehr, da hat diese Person verfügt, die Kontoauszüge werden ab sofort per Post verschickt, Mehrkosten € 1,55, ist nicht die Welt aber es gab keinen Grund die Änderung zu veranlassen (ausser eigene Dummheit, dies Person hat eine Überweisung mal eben doppelt ausgeführt und ein zweiter Dummer hat es gemerkt) Das Ergebnis ist siehe oben. Wie kann die Person den Kontoauszugversand alleine auf Post ändern ?? Was ist mit Einzugsermächtigungen die nur eine Person gegengezeichnet hatte? Sind diese alle hinfällig? Wird nun der Sttrom abgesperrt oder der Müll nicht mehr abgeholt, als Beispiel. Person 2 möchte nun mit dem ganzen Kram nichts zu zun haben, war schwierig genug alles so einzurichten.

Auch Dir ein freundliches Hallo!

Bei den üblichen Einzugsermächtigungen wird sich nichts ändern. Die Erlaubnis zum Einzug wurde gegenüber dem Gläubiger erteilt, nicht gegenüber der Hausbank. Diese weiß nichts von Einzugsermächtigungen und lässt sie sich auch nicht zeigen. Lastschriften werden einfach abgebucht.

Erst wenn jemand etwas gegen die Abbuchung hat und sie zurückbuchen lässt, wird es für den Abbuchenden wichtig, beweisen zu können, dass er eine Einzugsermächtigung hat. Aber das auch nicht gegenüber der Bank.

Die Abbuchungen werden also weiter erfolgen. Wenn für alle Aktionen jetzt Unterschriften aller notwendig sind, dann kann ja eigentlich auch nicht eine Person alleine Lastschriften rückbuchen lassen.

Grüße,
-Efchen

Hallo,

wenn ich dich im ersten Abschnitt richtig verstehe, dann wurde euer Konto von einem „Oder“ auf ein „Und“ Konto umgestellt. In diesem Fall sind keine Belastungen mehr möglich, die nicht von euch beiden getätigt werden. Dies bedeutet, dass JEDE Lastschrift abgewiesen wird und nur Überweisungen mit beiden Unterschriften ausgeführt werden.

Das solltet ihr auf jeden Fall bedenken…

Moin,

wenn ich dich im ersten Abschnitt richtig verstehe, dann wurde
euer Konto von einem „Oder“ auf ein „Und“ Konto umgestellt.

Nein, da musst Du Dich verlesen haben. Bei mir wurde nichts umgestellt. Um mich gehts auch gar nicht.

In diesem Fall sind keine Belastungen mehr möglich, die nicht von
euch beiden getätigt werden.

Mit Verlaub, aber das ist Quatsch.

Dies bedeutet, dass JEDE
Lastschrift abgewiesen wird

Mit Verlaub, aber auch das ist Quatsch.

Wenn ich bei meiner Bank Lastschriften einreichen darf und Deine Bankverbindung kenne, dann kann ich bei Dir Geld abbuchen, auch ohne Deine Unterschrift.

Freundliche Grüße,
-Efchen

Hallo Efchen,

ich habe zwar auf deine Antwort geantwortet, aber das „du“ bezieht sich auf den Urspringsartikel.

Und ich kann dir versichern, dass es so ist, dass Lastschriften bei nur noch gemeinsamer Verfügung nicht mehr funktionieren. Du hast Recht, natürlich kannst du Lastschriften einreichen, die Einzugsermächtigungen werden nicht hinfällig, die Bank wird sie aber nicht ausführen, da auf dem Konto von marco1 eine „und“ Sperre ist.

Du kannst einem Sparkassenangestellten, der diese Situation regelmäßig hat glauben. Sobald eine gemeinschaftliche Verfügung vereinbart wird, geht keine maschinelle Buchung mehr durch. Alles muss manuell durch einen Mitarbeiter abgezeichnet werden. Ergo gehen nur noch papierüberweisungen, die von einem Mitarbeiter gegengezeichnet werden oder Barabhebungen an der Kasse mit beiden Unterschriften auf dem Beleg. Normalerweise gelten diese Änderungen dann auch bei Postversand und weiteren Dingen rund um das Konto. Diese Form der Kontomstellung wird in der Regel ebenfalls bei Erbengemeinschaften verwendet.

Viele Grüße,
Florian

Moin,

okay, ich kann Dir das glauben. Ich arbeite auch nicht bei einer Bank, sondern für Kreditinstitute bundesweit. Ich wusste auch nur, dass Einzugsermächtigungen im Normalfall nicht vom Abbuchenden verlangt werden.

Gilt das für alle Sparkassen und alle anderen Banken? Oder ist das eine persönliche Entscheidung Deines Arbeitsgebers?

Grüße,
-Efchen

Hallo,

Du kannst einem Sparkassenangestellten, der diese Situation
regelmäßig hat glauben. Sobald eine gemeinschaftliche
Verfügung vereinbart wird, geht keine maschinelle Buchung mehr
durch.

das ist offensichtlich eine EDV-mäßige Geschichte und damit nicht unbedingt für gut 2000 Kreditinstitute in Deutschland zu verallgemeinern.

Gruß
C.

Hallo C.,

das kann man bei Privatkunden schon verallgemeinern. Es gibt soweit ich weiß nur im Firmenkundenbereich die Möglichkeit digital zu zweit eine Überweisung freizugeben, Dies habe ich im Privatkundengeschäft bisher noch nirgendwo erlebt, somit ist maschinell nicht möglich und schon gar keine Lastschriften. Ausnahme sind nur Abbuchungsaufträge, die aber i.d.R. auch nicht von Privatkunden benutzt werden.

Viele Grüße

Hall Efchen,

du hast dir deine Antwort schon selbst gegeben. Jeder (der dafür freigeschaltet ist von seiner Bank) kann Lastschriften einziehen und muss sicherstellen, dass die Einzugsermächtigung vorliegt. Die Bank bekommt diese nie zu sehen und kann somit auch nicht sicherstellen, dass eine gemeinsame Verfügung gewährleistet ist. Somit wird i.d.R. keine Bank das Risiko eingehen eine Lastschrift einzulösen. Anders sieht das bei Abbuchungsaufträgen aus, die gegenüber der Bank erklärt werden. Diese sind aber auf feste regelmäßige Beträge festgelegt und werden normalerweise nur von Firmenkunden untereinander verwendet, da sie nicht so komfortabel in der Abwicklung sind wie Einzugsermächtigungen.

Fazit: Die Umstellung auf ein UND-Konto sperrt ein Konto mehr oder weniger komplett und lässt eine Nutzung für den Zahlungsverkehr nur mit viel Mühe und nur für Überweisungen und Barverfügungen am Schalter zu.

Hallo,

das kann man bei Privatkunden schon verallgemeinern.

wie ich erwähnte, gibt es gut 2000 Kreditinstitute in Deutschland und wenn es nicht gerade um gesetzliche oder anderweitige regulatorische Vorgaben geht, sollte man aus diesem Grunde mit Verallgemeinerungen hinsichtlich der Abläufe in diesen Instituten recht vorsichtig sein.

Schließlich muß die „Sperre“ eines Kontos durch die Umstellung des Kontos auf gemeinschaftliche Verfügung überhaupt erst einmal technisch ausgelöst werden und - wie gesagt - das bei über 2000 verschiedenen Kreditinstituten und entsprechend vielen technischen Lösungen.

Ich kenne jedenfalls zumindest ein Kreditinstitut, bei dem die bloße Umschlüsselung auf Und-Konto nicht ausreicht, um Lastschriften auszusteuern.

Gruß
C.