Software in einer 'Anlage EÜR'

Hallo,

wo wird Software in eine ‚Anlage EÜR‘ reingeschrieben?

Beispiel: PC angeschafft in 03/2007
CAD-Programm (Standardsoftware) angeschafft in 05/2008

bei Preis über 150€ Abschreibung über x Jahre?
und wenn drunter, dann unter Waren/Hilfsstoffe?

Spätere Wartung gehört vermutlich zu „Leistungen“?

Gruß JK

Hi,

dazu gibt es noch keine Anweisungen

wo wird Software in eine ‚Anlage EÜR‘ reingeschrieben?

je nachdem Afa für immaterielles Wirtschaftsgut oder GWG

Beispiel: PC angeschafft in 03/2007
CAD-Programm (Standardsoftware) angeschafft in 05/2008

wird separat abgeschrieben

bei Preis über 150€ Abschreibung über x Jahre?

Nutzungsdauer muss geschätzt werden, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer…

und wenn drunter, dann unter Waren/Hilfsstoffe?

GWG

Spätere Wartung gehört vermutlich zu „Leistungen“?

oje, so genau kann ich mich nicht festlegen. Mal sehen, vielleicht lese ich mal was dazu und schicke es dir dann.

Schöne Grüße
C.

Nutzungsdauer von Software
Hi !

bei Preis über 150€ Abschreibung über x Jahre?

am 18.11.2005 gab es ein BMF-Schreiben. In diesem wurde für Software eine Nutzungsdauer von 5 Jahren festgelegt.

GWG kommt übrigens nicht in Betracht. Es fehlt an der selbständigen Nutzbarkeit.

BARUL76

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