Hallo ins Forum,
was ich richtig spannend finde, ist, ob Teile eines Gebäudes Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum darstellen. Hierzu gibt es ja bekanntlich viel zu streiten.
Nur ein Beispiel: Wie würde man die Außenklappe des Dunstabzugs außerhalb des Gebäudes bewerten.
Ich selbst sehe das eher als Sondereigentum, ist nicht fest mit demHaus verbaut und einer Wohnung zuzuordnen.
Wie seht ihr das? Gibt es weitere Beispiele, die diskussinonswürdig sind?