Sonntags arbeiten, z.B. Fenster putzen

Autowaschen ist noch verbotener, als man glaubt
Hallo Marlon,

zum Thema Staubsaugen einerseits und Autowäsche andererseits folgende Meldung vom 10.09.2004:

Rechtswidrig: Aus für Autowäsche am Sonntag

Gemeinden müssen Ausnahmeregelungen widerrufen - Betrieb verstößt gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz

Passau/Altötting (heb/jo). Auto waschen am Sonntag - damit ist jetzt Schluss. Gut zwei Monate lang hatten die Betreiber von Autowaschanlagen in grenznahen Gebieten ihre Betriebe auch am Sonntag geöffnet. Eine Ausnahmeregelung der Städte und Gemeinden in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau hatte dies seit Juli möglich gemacht. Das Geschäft wurde geduldet.
In einem Rundschreiben setzte die Regierung von Niederbayern jetzt die betroffenen Städte und Gemeinden davon in Kenntnis, dass der Betrieb rechtswidrig ist. Und fordert: „Die Ausnahmeregelungen sind zu widerrufen.“ Die Kommunen hatten sich mit dieser Regelung über geltendes bayerisches Recht einfach hinweggesetzt. Ein Vorgehen, dass Eduard Bosch vom Landratsamt Passau als „höchst ungewöhnlich“ umschreibt. Die Rüge von Landratsamt und Regierung folgte dann auch zugleich.
Für die betroffenen Autowaschanlagen ein herber Rückschlag: „Das ist sehr schade“, bedauert der Vilshofener Frank Pleiner. „Da werde ich einige Kunden diesen Sonntag zurückschicken müssen.“ Ein anderer ärgert sich über das Verbot und das verpasste Geschäft: „Es ist nicht erkennbar, warum.“ Und: „Staubsaugen ist viel lauter, aber das ist erlaubt.“ Für das Sonn- und Feiertagsgesetz zählt aber nicht die Lautstärke, sondern: „Dass es Arbeiten sind, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen“, erklärt Alfons Völk, Pressesprecher der Regierung von Niederbayern. Sie sind „öffentlich bemerkbar“ und fallen somit unter das Gesetz. „Ausnahmeregelung gibt es nicht.“ Alles in allem seien höchstens Einzelfallregelungen für einen Sonntag möglich, mehr nicht. Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit seien auch die Gemeinden an die Gesetzesvorgaben gebunden.
Sollten weiterhin am Sonntag Autowaschanlagen betrieben werden, stelle dies eine Ordnungswidrigkeit dar. „Die entsprechend verfolgt werden müsste“, warnt Völk. „Eigentlich sind Geldbußen von bis 10 000 Euro möglich, wobei es unwahrscheinlich ist, dass man gleich an die Höchstgrenze gehen würde.“
Auch im Landkreis Altötting haben sonntags Autowaschanlagen geöffnet. Da das dortige Landratsamt bislang nicht von der Regierung von Oberbayern in Kenntnis gesetzt wurde, läuft hier der Betrieb weiter. Eine Ausnahmeregelung der Stadt Burghausen macht dies für die Autowaschanlagen-Betreiber möglich. „Wir warten noch auf eine Stellungnahme der Stadt, die an das Ministerium weitergeleitet wird“, heißt es aus dem dortigen Landratsamt. Erst dann entscheidet sich die Zukunft für das Sonntagsgeschäft. „Aber es wird dort eine ähnliche Regelung wie in Niederbayern geben“, prophezeit Völk. „Es gibt keinen Spielraum, so ist die geltende Rechtslage.“

Autowaschen ohne Autowaschanlage auf der Straße ist übrigens auch im allgemeinen verboten, da es gegen das Wasserhaushaltsgesetz verstößt, was ebenfalls bußgeldbewehrt ist. Das gilt aber nicht nur für Wäschen auf dem Grünstreifen und natürlich auch für Wäschen auf Privatgrund.

Auf nichtbefestigten Flächen ist die drohende Grundwasserverschmutzung klar. Aber auch bei der Reinigung auf der Straße. Übliche Begründung: Beim Autowaschen oder beim Ölwechsel auf der Straße läuft das Schmutzwasser in den Gully. Ein solcher Kanaleinlauf kann mit einer Mischkanalisation (Schmutz- und Regenwasser werden vermischt) verbunden sein, aber es gibt auch Gullys, die in reine Regenwas-serkanäle führen. Wenn die Regenwassereinläufe an ein Mischkanalisationsnetz angeschlossen sind, würde das durchs Autowaschen verschmutzte Wasser über das Kanalnetz in die kommunale Ab-wasserbehandlungsanlage geleitet. Aber auch dieser Abwasserweg ist keine geeignete Lösung, denn:· Bis zur Kläranlage wird das Kanalnetz mit diesem Schmutzwasser belastet, aus dem sich beispielsweise Schmutzteile und Schwermetalle im Kanal absetzen können. Da das Autowaschwasser vor der Behandlung mit anderem Abwasser vermischt wird, wird z.B. die Abtrennung der Schwermetalle aufwendiger. Durch die Regenwasserkanäle und durch Versickerung gelangen dann die Schadstoffedirekt in ein Gewässer und führen zu einer Gewässerverunreinigung.

Grüße

ek

Gewerbliche Autowaschanlagen vs. Fensterputzen
Hallo E. Krull,

zum Thema Staubsaugen einerseits und Autowäsche andererseits
folgende Meldung vom 10.09.2004:

Rechtswidrig: Aus für Autowäsche am Sonntag

Zum Thema „private Autowäsche auf der Straße/Privatgrund“ auf der einen Seite und dem „Betrieb von gewerblichen Autowaschanlagen“ auf der anderen - Ausgangssituation war eigentlich das Fensterputzen am Sonntag und dann das „vergleichbare“ Autowaschen; dass es verboten ist, sein Auto mit Putzmitteln auf der Straße zu waschen (wie davon im letzten Absatz die Rede ist), war von Anfang an klar - hat aber mit der objektiven Fragestellung nichts zu tun.

Ein Fallbeispiel bei dem es nicht um gewerbliche Autowaschanlagen geht, sondern darum, dass jemand in seiner Einfahrt am Sonntag sein Auto mit Politur pflegt o.ä., bleibt nach wie vor aus.

Gemeinden müssen Ausnahmeregelungen widerrufen - Betrieb
verstößt gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz

Passau/Altötting (heb/jo). Auto waschen am Sonntag - damit ist
jetzt Schluss. Gut zwei Monate lang hatten die Betreiber von
Autowaschanlagen in grenznahen Gebieten ihre Betriebe auch am
Sonntag geöffnet. Eine Ausnahmeregelung der Städte und
Gemeinden in den Landkreisen Passau und Freyung-Grafenau hatte
dies seit Juli möglich gemacht. Das Geschäft wurde geduldet.
In einem Rundschreiben setzte die Regierung von Niederbayern
jetzt die betroffenen Städte und Gemeinden davon in Kenntnis,
dass der Betrieb rechtswidrig ist. Und fordert: „Die
Ausnahmeregelungen sind zu widerrufen.“ (…) Alles in allem seien
höchstens Einzelfallregelungen für einen Sonntag möglich, mehr
nicht. Nach dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit seien auch die
Gemeinden an die Gesetzesvorgaben gebunden.(…)
Auch im Landkreis Altötting haben sonntags Autowaschanlagen
geöffnet. Da das dortige Landratsamt bislang nicht von der
Regierung von Oberbayern in Kenntnis gesetzt wurde, läuft hier
der Betrieb weiter. Eine Ausnahmeregelung der Stadt Burghausen
macht dies für die Autowaschanlagen-Betreiber möglich. „Wir
warten noch auf eine Stellungnahme der Stadt, die an das
Ministerium weitergeleitet wird“, heißt es aus dem dortigen
Landratsamt. Erst dann entscheidet sich die Zukunft für das
Sonntagsgeschäft. „Aber es wird dort eine ähnliche Regelung
wie in Niederbayern geben“, prophezeit Völk. „Es gibt keinen
Spielraum, so ist die geltende Rechtslage.“

Den einzigen Schluss, den man für die Diskussion aus diesem Fall ziehen kann, ist die Tatsache, dass sich da anscheinend wirklich alle untereinander nicht einig sind, und, dass daher von Kommune zu Kommune eine andere Auslegung der Gesetzmäßigkeiten vorherrscht.

Autowaschen ohne Autowaschanlage auf der Straße ist übrigens
auch im allgemeinen verboten, (…)

dito.

MfG

Marlon