Servus,
zuerst kurz zu den Begriffen: Seriöse Informationen sind nur zu finden, wenn Du sie mit den Begriffen suchst, die zu diesem Vorgang gehören. Es geht um Einkommensteuer auf private Veräußerungsgeschäfte gem. § 23 EStG.
Dort in Absatz 3 liest Du bitte auch nach, wie der Veräußerungsgewinn ermittelt wird. Du wirst zuerst darüber stolpern, dass die Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns um AfA zu mindern sind. D.h. „praktisch unentgeltlich“ war keine besonders gute Idee: Steuermindernde Verluste aus V+V gab es nur in übersichtlichen Grenzen, und die geltend gemachte AfA erhöht den Veräußerungsgewinn.
Schwerpunkt liegt hier auf den Werbungskosten: Alle Aufwendungen, die wirtschaftlich im Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, spielen hier eine Rolle. Es ist also interessant, einen bedeutenden Instandhaltungsstau auflaufen zu lassen, um die dann notwendige Grundsanierung des Objekts erst zum Zweck des Verkaufs vorzunehmen, so dass sie mit den übrigen Werbungskosten (Anzeige, Makler, Notar usw.) den Veräußerungsgewinn verringern kann.
Schöne Grüße
MM