Spekulationsfrist für Immobilienverkauf: wenn es Mama geschenkt hat?

Guten Tag,
Eine Muter hat ein Wohnung am 2005 gekauft und gleich vermietet.
Am 2010 hat sie den Wohnung seinem Sohn geschenkt (Überlassung unentgeltlich notariell)
Der Sohn möchte in 2019 den Wohnung verkaufen.
Frage: greift hier auch 10-Jahren Spekulationsfrist zu?
Wann darf der Sohn diesen Wohnung ohne weiteres verkaufen?

Mit besten Dank im Voraus,
Jürgen

Hallo,

erstmal vorweg: Ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsberatung.

Der eigentliche Gesetzestext findet sich hier:
https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

Laut diesem Artikel ist eine unentgeltliche Überlassung keine Anschaffung:

Die Spekulationsfrist wäre damit bereits 2015 abgelaufen.

Gruß,
Steve

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