Guten Tag,
Eine Muter hat ein Wohnung am 2005 gekauft und gleich vermietet.
Am 2010 hat sie den Wohnung seinem Sohn geschenkt (Überlassung unentgeltlich notariell)
Der Sohn möchte in 2019 den Wohnung verkaufen.
Frage: greift hier auch 10-Jahren Spekulationsfrist zu?
Wann darf der Sohn diesen Wohnung ohne weiteres verkaufen?
Mit besten Dank im Voraus,
Jürgen