Spielturm im Garten

Hallo zusammen,

Eine fiktive Familie würde gerne im Garten des Mietshauses einen spielturm aufstellen. Sie fragt den Vermieter um Erlaubnis.
Dieser mag sich nicht so recht äußern und verweist auf die Bauvorschriften des Landes NRW.
Nach längerer Zeit verzweifelt die Familie an der Bauordnung.
Daher die Frage, dürfte die Familie ein solchen spielturm errichten? (Beispiel: https://www.otto.de/p/abuki-spielturm-rosie-c-bxt-382x183-cm-mit-doppelschaukel-rutsche-617131202/#variationId=617131389)

Danke

Hallo!

Das darf man im Garten problem- und genehmigungslos errichten.
Ausreichenden Grenzabstand wirst du sicherlich aus rein praktischen Gründen sowieso einhalten.

mfG
duck313

Irgendwelche Bauordnungen spielen da überhaupt keine Rolle. Das steht und fällt mit der Zustimmung des Vermieters denn es ist sein Gund und Boden auf dem das statt finden soll. Und der VM wäre gut beraten die Zustimmung dazu zu verweigern, es sei denn die Erbauer liefern eine hieb- und stichfeste, am besten notariell beurkundete Erklärung, dass sie für alle von dem Turm ausgehenden Gefahren die Haftung übernehmen und den VM davon befreien. ramses90.

… ua die Details, richtig aufzubauen, richtig zu streichen, regelmaessig nachzustreichen, bei Beschaedigung reparieren oder sperren und abbauen zur Unfallvermeidung.

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Ist das ein Haus, das sie gemietet hat oder ein Haus, in dem diverse Wohnungen sind und in dem die fragliche Familie eine Erdgeschoßwohnung bewohnt? Falls letzteres: ist der Vermieter der Eigentümer des ganzen Hauses oder gibt es da mehrere? Falls letzteres: der Errichtung des Turmes müssen alle Eigentümer zustimmen bzw. keiner darf bis inkl. Ablauf der Anfechtungsfrist gegen einen entsprechenden Beschluß der Eigentümerversammlung gestimmt haben bzw. den Beschluß angefochten haben.

Bei Objekten mit > 4 Eigentümern, von denen auch nur zwei eine Wohnung im Objekt bewohnen, kann man das in der Regel vergessen, weil sich die Eigentümer zu recht ausmalen können, welche Anziehungskraft ein solcher Turm auf Kinder ausübt und welche Geräuschkulisse das Ding dann produziert.

Gruß
C.

Ach ja? Man muss Vermieter und Mitbewohner neuerdings gar nicht mehr fragen?

Und wie sieht es mit der Sicherheit aus? Und der Haftung?

Du lehnst dich ganz schön weit aus dem Fenster.

Das bezog sich eindeutig auf den gegebenen Hinweis auf die Bauordnung !
Wenn Vermieter schon sagt „Weiß nicht was die Bauordnung dazu sagt“, dann geht es doch wohl nicht darum ob der Vermieter das erlaubt.
Außer der schiebt die Bauordnung vor um seiner Mieterin nicht klipp und klar „Nein“ zu sagen.

Spielgeräte (und Gartenhäuschen best. Größe usw.) sind genehmigungsfrei laut Bauordnung.

MfG
duck313

Warum schreibst du es denn dann nicht dazu?

Wie c-punkt andeutet

weiss hier bisher noch kein Leser, wo das Bauwerk errichtet werden soll. Entsprechend praezise (von geraten bis angenommen) kommen die Antworten.
Bitte Frage praezisieren

  • im Garten eines Einfamilienhauses
  • Zweifamilienhaus mit Eigentuemer wohnhaft im Haus
  • Mehrfamilienhaus mit einem Eigentuemer
  • Mehrfamilienhaus mit mehreren Eigentuemern, WEG
    errichten auf
  • Sondereigentum
  • Gemeinschaftseigentum
  • fremdes Grunstueck

Das wäre nicht das erste mal, daß einer der Beteiligten etwas vergessen hat und das kann hier ganz schnell das Thema „bauliche Veränderung“ sein, daß - bei falscher Vorgehensweise - zu erheblichen Kosten führen kann. Insbesondere zu solchen, die den Rückbau und die Verfahrenskosten betreffen und die können genauso schnell - zumindest teilweise - dem Mieter zur Last fallen.

Gruß
C.