Hallo zusammen,
Eine fiktive Familie würde gerne im Garten des Mietshauses einen spielturm aufstellen. Sie fragt den Vermieter um Erlaubnis.
Dieser mag sich nicht so recht äußern und verweist auf die Bauvorschriften des Landes NRW.
Nach längerer Zeit verzweifelt die Familie an der Bauordnung.
Daher die Frage, dürfte die Familie ein solchen spielturm errichten? (Beispiel: https://www.otto.de/p/abuki-spielturm-rosie-c-bxt-382x183-cm-mit-doppelschaukel-rutsche-617131202/#variationId=617131389)
Danke