Hallo,
wer nicht fragt, hat ganz schlechte Karten. Rollen wir das doch einmal auf: zum einen ist die Frage, wie warm es in den Mieträumen im Sommer wird. U.U. kann es sein, daß der Vermieter sogar verpflichtet ist, dagegen etwas zu unternehmen - und zwar auf seine Kosten. Handelt es sich jedoch um ein reines Komfortproblem, ist das nicht der Fall. Die Zustimmung des Vermieters ist erforderlich, sofern eine bauliche Veränderung vorgenommen wird. Sofern es sich um eine Dachgeschoßwohnung handelt, ist das u.U. gar nicht der Fall, weil die Schläuche durch das Dach verlegt werden können und ein Durchbruch nur in der abgehängten Zimmerdecke erforderlich ist. Da die Dampfsperre ebenfalls penetriert wird, ist aber die Installation durch Fachpersonal anzuraten (was aber ohnhin die bessere Lösung ist). Das ließe sich aber alles beim Auszug wieder zurückbauen.
Ein weitere Aspekt ist die Veränderung des äußerlichen Erscheinungsbildes der Immobilie. Da wäre ein Beschluß der Eigentümerversammlung erforderlich - je nachdem, ob das Außengerät von außen sichtbar wäre.
Die Geräuschentwicklung ist bei der Wahl des richtigen Gerätes überschaubar; eine Störung für andere Mieter oder Anwohner kann dann ausgeschlossen werden. Auch in der Hinsicht sollte man sich dann beraten lassen.
Gruß
C.