Staatstrojaner erkenn- und löschbar?

Hallo,

das bedeutet dann ja wohl, daß Du unter Beobachtung der
Staatsorgane stehst. Wahrscheinlich bereitest Du gerade einen
Terroranschlag vor.

http://www.ccc.de/system/uploads/77/original/0zapfti…

Viel Spaß!

Sebastian

Hallo,

in der Zeitung stand, daß der Quellcode des Staatstrojaners
entschlüsselt

Mal eine Aufzählung von Programmen, von denen offenbar Screenshots gemacht werden:

Skype, Skype-PM
X-Lite, Sipgate X-Lite
Yahoo messenger
Windows-Explorer,
Netscape
Mozilla,
Firefox,
MSN-Messenger
Seamonkey
Opera

HTH,

Sebastian

Hallo,

also die geeigneten Programme gibt es natürlich nur gegen Bestätigung der Unbedenklichkeit unter Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Nicht, dass sich ein böser Bube so einen Virenscanner installieren kann.

Sorry, aber Du gehst hier von einem so wirren Konstrukt aus, dass es beinahe weh tut.

  1. Das Ding wird gerade nicht in der freien Natur eingesetzt, sondern nur auf richterliche Anordnung im konkreten Einzelfall. Das hat den netten Nebeneffekt, dass eben auch kein CCC und kein Antivirenprogramm-Hersteller das Ding unnötig früh zu Gesicht bekommt, und das Ding dann nutzlos wird. Dass der CCC, … es früher oder später gesteckt bekommen würde, ist nicht mehr und nicht weniger als ein kalkuliertes Risiko bei entsprechenden Maßnahmen, und das kostet uns alle Steuerzahler jetzt schlicht und ergreifend einfach nur zusätzliches Geld, denn:

  2. Nachdem jetzt das Ding bekannt geworden ist, es von allen Schutzprogrammen erkannt wird, muss ein neues Teil gebaut werden, was dann wieder wie unter 1 zum Einsatz kommen wird, bis es irgendwann auffliegt. Die Wahrscheinlichkeit die jetzt aufgeflogene Version mal irgendwo in freier Natur zu sichten (wenn sie einem nicht gerade irgendein Spaßvogel untergejubelt hat, der deiner Paranoia einen ordentlichen Schub verpassen will) dürfte gegen Null gehen.

Auf einem ganz anderen Blatt stehen Fragen wie gut/sicher das Ding programmiert worden ist, und ob die von dem Ding unterstützten Funktionen im Rahmen des Grundgesetzes zulässig sind oder nicht. Aber das hat nichts mit technischer Erkennbarkeit und Bedrohung des unverdächtigen Otto-Normalverbrauchers zu tun, sondern ist eine verfassungsrechtliche Fragestellung, bei der kein Virenscanner hilft.

Gruß vom Wiz

Hallo,

  1. Das Ding wird gerade nicht in der freien Natur eingesetzt,
    sondern nur auf richterliche Anordnung im konkreten
    Einzelfall. Das hat den netten Nebeneffekt, dass eben auch
    kein CCC und kein Antivirenprogramm-Hersteller das Ding
    unnötig früh zu Gesicht bekommt

Diese totalen Stümper von Überwachungstrottel haben ihr Programm mal testweise bei Virustotal hochgeladen. Das ist eine Seite, die von mehreren Herstellern von Antivirussoftware-Herstellern betrieben wird. Damit haben die Versager das Ding schonmal zur Analyse freigegeben. Nicht zur Analyse auf Überwachungsfunktion, aber auf gewisse Hinweise zur typischen Merkmalen von Schadsoftware.

Ob sie sich noch ein mal mehr zum Idioten machen ist ja eigentlich auch egal, aber auch dieser Fettnapf wurde nicht ausgelassen.

HTH,

Sebastian

Hallo,

das ist vielleicht auch nicht ganz der richtige Ansatz. Denn es geht ja darum, dass der Staat das Fernmeldegeheimnis unter strikten Auflagen verletzen darf (und das bereits seit Gründung der Bundesrepublik), um seine Bürger vor großer Gefahr zu schützen. Er hat das in den letzten drei Jahren mit diesem Trojaner gerade 25 mal gemacht.
Im Übrigen, werden bei einer solchen Überwachung Erkenntnisse gewonnen, die die Überwachungsaufgabe übersteigen, so sind diese nicht gerichtsrelevant. Wir leben in einem Rechtsstaat, und der ist unter Strich auch gut so!
Wenn jetzt unsere Bundesjustizministerin mal wieder wie ein aufgeregtes Huhn gackert und nicht nur bei mir den Geschmack hinterlässt, dass Ihr liberale Prinzipien über das Wohl unserer Gesellschaft gehen, so ist das in meinen Augen nicht nur ein Ausdruck der Hilflosigkeit.

LG Culles

Hallo,

die Behauptung, dass diese Programme Screenshots machen(und verwerten) ist nicht belegt. Sowas verstößt eindeutig gegen das Persönlichkeitsrecht und ist strafrechtlich verfolgbar. Ohne Belege sind solche Behauptungen gefährlich, tragen sie doch wesentlcih zur allgemeinen Verunsicherung bei.

LG Culles

Hallo,

das ist vielleicht auch nicht ganz der richtige Ansatz. Denn
es geht ja darum, dass der Staat das Fernmeldegeheimnis unter
strikten Auflagen verletzen darf (und das bereits seit
Gründung der Bundesrepublik), um seine Bürger vor großer
Gefahr zu schützen. Er hat das in den letzten drei Jahren mit
diesem Trojaner gerade 25 mal gemacht.

Woher hast Du diese Information?

Im Übrigen, werden bei einer solchen Überwachung Erkenntnisse
gewonnen, die die Überwachungsaufgabe übersteigen, so sind
diese nicht gerichtsrelevant. Wir leben in einem Rechtsstaat,
und der ist unter Strich auch gut so!

Der Rechtsstaat legt auch fest, in welchem Maße der Privatbereich ausgeschnüffelt werden darf und es wurde von Verfassungsorganen explizit festgelegt, daß das, was bei der sogenannnten Online-Durchsuchung erfasst wird zu umfassend und nicht verhältnismäßig bei „leichteren“ Straftatbeständen ist. Die Tatsache, daß die Quellen-TKÜ eben nicht alles erfaßt was irgendwie ginge ist von Verfassungsorganen so vorgegeben worden.

Dennoch wird diese Vorgabe von einer Vielzahl von Behörden verletzt. Ich finde ja, das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein!

Wenn jetzt unsere Bundesjustizministerin mal wieder wie ein
aufgeregtes Huhn gackert und nicht nur bei mir den Geschmack
hinterlässt, dass Ihr liberale Prinzipien über das Wohl
unserer Gesellschaft gehen, so ist das in meinen Augen nicht
nur ein Ausdruck der Hilflosigkeit.

Du meinst also, man sollte die Vorgaben der Verfassungsorgane mal nicht so über alles stellen?

Na Prost, danke auch. Keine weiteren Fragen mehr von mir.

Sebastian

Hallo,

die Behauptung, dass diese Programme Screenshots machen(und
verwerten) ist nicht belegt.

Die Indizien sind sehr deutlich.

Der Programmcode kann das und in Ermittlungsakten tauchten Screenshot auf. Auf der Festplatte war das DigiTask-Produkt. Die Rechnerhardware war in der Hand des Zolls.

Welche alternative Erklärung hast Du?

Sebastian

Hallo,

bitte Quellen angeben, damit ich das verifizieren kann.

LG Culles

Hallo,
so einfach kannst du dich da nicht davon stehlen (&gt:wink:.

Ich habe, und das macht doch mein Post eigentlich deutlich, nichts gegen Verfassungsorgane. Gerade die Bundesregierung, ein Verfassungsorgan (http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan), sieht diese Angelegenheit offensichtlich kontrovers. Das Bundesverfassungsgericht, der Hüter des von mir geliebten Grundgesetzes, hat sich mit diesen Trojaner noch nicht befasst und wird es auch nach meiner Meinung nicht nicht tun, da ja nichts Aufregendes passiert ist (aber Überraschungen, und das gebe ich zu, gibt es ja immer wieder).

Die Anzahl der Einsätze des Trojaner habe ich meiner Tageszeitung entnommen.

Dass bei einer Überwachung auch Informationen zu Tage treten, die eigentlich nicht gewollt, und wie bereits beschrieben auch rechtlich ohne Belang sind, ist naheliegen.

Vetrauen wir weiterhin auf unseren Rechtsstaat und lassen uns nicht von einer aufwieglerichen Presse anheizen. Das Internet und damit der freie Zugriff zu den unterschiedichen Informationsquellen gilt es in erster Linie zu verteidigen und nicht die kriminelle Machenschaften von mutmaßlichen schwerst kriminellen Straftätern, wie Kontakte zu Terrornetzwerken, auch wenn dabei am Rande die Kenntnis gewonnen wird, dass der Tatverdächtige sich vielleicht auch eine Raubkopie eines Kinderpornos heruntergeladen hat. Das kann ich bei meiner Rechtsauffassung wegstecken.

LG Culles

Hallo,

Ich habe, und das macht doch mein Post eigentlich deutlich,
nichts gegen Verfassungsorgane. Gerade die Bundesregierung,
ein Verfassungsorgan
(http://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsorgan), sieht diese
Angelegenheit offensichtlich kontrovers. Das
Bundesverfassungsgericht, der Hüter des von mir geliebten
Grundgesetzes, hat sich mit diesen Trojaner noch nicht befasst
und wird es auch nach meiner Meinung nicht nicht tun

Das Bundesverfassungsgericht hat recht genaue Vorgaben gemacht, was mit der Online-Untersuchung untersucht werden darf und was nicht.erfasst werden darf. Da eben nicht einfach alles erfasst werden darf wurde die „Quellen-TKÜ“ etabliert um dennoch Zugriff auf Kommunikationsvorgänge zu haben.

In einem Ermittlungeverfahren in Bayern wurde ein Staatstrojaner verwendet. Dessen Funktiomsumfang wurde ebenfalls für nicht zulässig erachtet (Landesgerichts Landshut).

Die Tatsache, daß der Staatstrojaner nun doch wesentlich mehr kann, zeigt ja, daß die einsetzenden Behörden das Internet für einen rechtsfreien Raum halten. Da kann so nicht bleiben.

, da ja
nichts Aufregendes passiert ist

Hallo? Noch jemand zu Hause?

Die Anzahl der Einsätze des Trojaner habe ich meiner
Tageszeitung entnommen.

Interessanter wären ja Primärquellen, also Behördenangaben. Nur mag ich denen im Moment zu dem Thema nicht uneingeschrängt glauben.

Dass bei einer Überwachung auch Informationen zu Tage treten,
die eigentlich nicht gewollt, und wie bereits beschrieben auch
rechtlich ohne Belang sind, ist naheliegen.

Ja, aber da hat das Bundesverfassungsgericht Vorgaben gemacht, die anschließend umgangen wurden. Das ist in meinen Augen nicht tolerabel.

Vetrauen wir weiterhin auf unseren Rechtsstaat und lassen uns
nicht von einer aufwieglerichen Presse anheizen.

Was ist denn das für ein total ärgerlicher Satz? Bist Du Dir über die Rolle der Presse im Rechtstaat im klaren? Offenbar wohl nicht. Sind FAZ und Zeit aufwieglerische Presse? Welche Produkte sind Dir denn dann genehm? Der Bundesanzeiger? Die CDU-Parteizeitung?

Das Internet
und damit der freie Zugriff zu den unterschiedichen
Informationsquellen gilt es in erster Linie zu verteidigen und
nicht die kriminelle Machenschaften von mutmaßlichen schwerst
kriminellen Straftätern, wie Kontakte zu Terrornetzwerken,

Bist Du hier der Pressesprecher des Verwirrungsministeriums? Für schwere Straftaten gibt es die „Online-Durchsuchung“. Die Fälle, in denen das Digitask-Produkt eingesetzt wurde haben nichts mit Terrorismus zu tun.

auch wenn dabei am Rande die Kenntnis gewonnen wird, dass der
Tatverdächtige sich vielleicht auch eine Raubkopie eines
Kinderpornos heruntergeladen hat. Das kann ich bei meiner
Rechtsauffassung wegstecken.

Deine Unterstellung, daß Tat_verdächtige_ in Eermittlungsverfahren neben dem eigentlichen Tatbestand nur noch damit beschäftigen, sich Kinderpornographie herunterzuladen kannst Du Dir irgendwohin stecken, wo es ganz dunkel ist. Es läßt erkennen, daß Du mit grundlegenden Prinzipen unserer Rechtstaatlichkeit nicht vertraut bist oder nicht vertraut sein willst. Zudem ist sie üble Verneblungstaktik, weil Durch den Einsatz des Reizwortes „Kinderpornographie“ mal wieder versucht wird, von dem eigentlichen Problem abzulenken.

Sebastian

Das wäre in der Tat natürlich ein grober Fauxpas, und sollte ihnen mit der nächsten Version besser nicht in der Form passieren. Da sollte man sich besser den Aufwand gönnen, ein paar PC mit den gängigen Scannern aufzusetzen, und die täglich laufen lassen, um zu sehen, ob und wann da ggf. mal einer anschlägt, um das Ding dann nachzubessern.

Gruß vom Wiz

Hallo,

bitte Quellen angeben, damit ich das verifizieren kann.

http://www.ccc.de/system/uploads/76/original/staatst…
http://ijure.org/wp/archives/727
http://ijure.org/wp/archives/476
http://cryptome.org/0005/michaelthomas.pdf

Unter anderem Bayern hatte bestätigt, den umstrittenen Trojaner eingesetzt zu haben. Innenminister Joachim Herrmann sieht aber keine Gesetzesverstöße: „Die bayerische Polizei und die Justiz tun nur das, wozu sie durch entsprechende Gesetze ausdrücklich ermächtigt sind“, sagte der bayrische Innenminister..
Angesichts eines höchstrichterlichen Urteils, was exakt das Gegenteil besagt: glaubst Du eher, die Aussage war Unwissenheit oder eher eine Lüge? http://www.tagesschau.de/inland/staatstrojaner106.html

Sebastian

Hallo,

du hast wirklich interessante Links angegeben, die offensichtlich beweisen, dass der Trojaner zumindest im Falle des Drogendealers mehr konnte, als dazu nach meiner Vorstellung erforderlich wahr. Screenshots waren sicherlich nicht erforderlich, daraus gewonnenen Erkenntnisse sind als nicht gerichtsrelevant. Das kann in anderen Fällen durchaus anders aussehen. Sicherlich wird „das Bayrische Messer“ zur globalen PC-Überwachung aufgrund Ihres Funktionsumfanges so nicht mehr in den Einsatz kommen.
Auf die Verweise für deine Behauptung, dass mehre Programme, wie >
Screenshots anlegen und diese „nach Hause telefonieren“, bin ich noch gespannt. Das wäre wirklich ein Skandal.

LG Culles

  1. Nachdem jetzt das Ding bekannt geworden ist, es von allen
    Schutzprogrammen erkannt wird, muss ein neues Teil gebaut
    werden…

Hallo,

du verkennst, dass Politiker da viel einfacher und nicht-technisch denken: wie schon aus Bayern zu hören „Wenn der Trojaner gegen Gesetze verstösst, dann ist das Pech für die Gesetze, die müssen wir halt ändern“ - und eben dafür sind Politiker ja auch zuständig und kompetent, nicht für Software-Entwicklung.

Gruss Reinhard

1 Like

Hallo Reinhard,

du verkennst, dass Politiker da viel einfacher und
nicht-technisch denken: wie schon aus Bayern zu hören „Wenn
der Trojaner gegen Gesetze verstösst, dann ist das Pech für
die Gesetze, die müssen wir halt ändern“ - und eben dafür sind
Politiker ja auch zuständig und kompetent, nicht für
Software-Entwicklung.

Das entfernen des Trojaners wird dann auch gleich noch strafbar.

MfG Peter(TOO)

Nachtrag: Neue Version entdeckt
Hallo,

ergänzend zur Diskussion:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Kaspersky-ent…

Grüße

godam

ja, aber wie ‚fängt‘ man sich das Ding ein?
Bekommt in Zukunft jeder ein Merkel Mail mit:
„Könnten Sie bitte unseren neuesten Trojaner installieren“

Klaus

Hallo,

ja, aber wie ‚fängt‘ man sich das Ding ein?

In einem der bekannten Fälle an der Grenze. Zoll: „wir möchten mal einen Blick auf Ihren Laptop werfen.“ (verschwindet mit der Hardware im Nebenzimmer, kommt wieder zurück) „ist alles klar. Gute Reise“.

Alternativ könnte man in die Wohnung und die Geschäftsräume der betreffenden Person gehen und da an der Hardware fummeln.

Legal? Illegal? Scheißegal!

Das wird uns ja nun aufs eindrücklichste bestätigt.

Sebastian