Kann der Status eines Statusfeststellungsverfahren der DRV,bezüglich der Scheinselbständigkeit,rückgängig,bzw.
geändert werden,wenn sich im nachhinein
herausstellt,daß es sich doch um eine Scheinselbständigkeit handelte ?
Hallo (= freundliche Begrüßung)
Grundsätzlich kann jeder Bescheid wieder zurück genommen werden, je nachdem was für ein Fall vorliegt (begünstigender / belastender Bescheid oder Änderung in den Verhältnissen).
Kommt natürlich auf die Umstände des Einzelfalls an. Woher jetzt dieser Kenntniswandel?
LG (=freundliche Verabschiedung=
S_E