Bei uns in der Firma gibt es die Position des Bereichsschichtleiters. In JEDER bisherigen Ausschreibung für diese Position war als Anforderung die Qualifikation als Meister oder Techniker oder vergleichbare Qualifikation mit mehrjähriger Berufserfahrung an gegeben. Bis jetzt über die letzten Jahre 6 mal. Der BSL hat mehrere Schichtleiter unter sich und deren Teams. Jetzt auf einmal ist in der Ausschreibung als Anforderung INDUSTRIEMECHANIKER an gegeben. Das waren früher die Betriebsschlosser, also ein Beruf ohne Studium. Darf der AG das einfach so ändern?
Hallo,
Jetzt auf einmal ist in der
Ausschreibung als Anforderung INDUSTRIEMECHANIKER an gegeben.
Das waren früher die Betriebsschlosser, also ein Beruf ohne
Studium.
Wenn es nicht gegen einen geltenden Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verstößt, warum sollte er es nicht ändern dürfen, wenn er den geänderten Bedarf erkennt.
Es könnte natürlich auch sein, dass diese Ausschreibung auf einen potentiellen Bewerber speziellen zugeschnitten wurde …
Gruß
!/!
Moin,
Darf der AG das einfach so ändern?
warum sollte er das nicht ändern dürfen?
Gibt es irgendwelche gesetzliche Vorgaben für die Qualifikation?
Gandalf