Servus,
nein, alles hübsch. Für 2017 ist unter keinen Umständen Festsetzungsverjährung eingetreten.
Wenn Du keinen lästigen „Septemberfall“ produzieren willst, der ewig herumgezerrt wird und aus Mißgunst eventuell im Detail geprüft wird, reiche erstmal 2017 ein. Wenn dann der Bescheid mit der Steuernummer da ist, verwendest Du diese für die folgenden Jahre.
(1) Deine Steuer-Identifikationsnummer. Die hast Du vor langer Zeit mal vom Bundeszentralamt für Steuern bekommen, Du kannst aber beim BZSt erneute Übersendung (geht bloß per Post) beantragen (geht auch onnlain).
(2) Sinnvoll ein Zertifikat für die papierlose Abgabe der ESt-Erklärungen über das Portal der Finanzbehörden „Elster online“. https://www.elster.de/eportal/start - es macht einiges Hin und Her, bis Du das Zertifikat hast, aber wenn es mal da ist, ist es recht hilfreich.
(3) Unter anderem dafür hilfreich, weil Du Dir dann auf Elster in einem ebenfalls recht sperrigen Verfahren einen Abfragecode besorgen kannst, mit dem Du für die einzelnen Jahre alles, was der Fiskus sowieso schon hat, das sind vor allem die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung und zu irgendwelchen Riester-Geschichten, außerdem Angaben zum ALG 1 - Bezug, falls da was war, im Download (heißt bei Elster „Belegabruf“) fix und fertig in die Felder der Steuererklärung einspielen kannst, in die sie rein müssen.
Das wird beim Ausfüllen der Formulare abgefragt.
Die Oberfläche und die Erläuterungen bei Elster sind mit den Jahren recht gut geworden, man braucht nichts anderes mehr als dieses Portal vom Finanzministerium. Optisch sieht man, dass es von Verwaltungsbeamten gemacht ist, aber inhaltlich läuft das prima.
Schöne Grüße
MM