Steuererklärung, getrennt lebend, Ausland

Hallo,
Folgenden Sachverhalt angenommen:

Eheleute x und y haben sich 2018 getrennt, die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung bestanden.
Y hatte steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, x hatte gar keine Einkünfte.

X ist nun ins Drittausland verzogen und weigert sich Unterschrift zu leisten für die Zusammenveranlagung.

Was kann Y tun?

Servus,

y kann versuchen, in dem nicht näher benannten Drittland ein Gericht zu finden, das sich der Rechsprechung des hierzulande zuständigen BGH anschließt (BGH v. 18.5.2011 – XII ZR 67/09, NJW 2011, 2725; BGH v. 18.11.2009 – XII ZR 173/10, NJW 2010, 1879) und X zum leisten der Unterschrift verurteilt.

Ob das eine realistische Option ist, hängt davon ab, um was für ein Land es sich da dreht.

Das Finanzamt wird jedenfalls auf den bloßen Hinweis hin, dass x zur Unterschrift verpflichtet wäre, nicht zusammen veranlagen.

Schöne Grüße

MM

Hallo. Der Hinweis zum Finanzamt ist korrekt.

In Deutschland wäre, wie von Dir aufgezeigt, der Gang zu den Zivilgerichten möglich, um die Unterschrift zu erstreiten.

Ich gehe davon aus, wenn es sich bei dem Drittland um die USA handeln und es sich um einen US-Bürger handeln würde, die diesbezüglichen Erfolgsaussichten als gering einzuschätzen sind. :frowning: