Hallo,
Folgenden Sachverhalt angenommen:
Eheleute x und y haben sich 2018 getrennt, die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung bestanden.
Y hatte steuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, x hatte gar keine Einkünfte.
X ist nun ins Drittausland verzogen und weigert sich Unterschrift zu leisten für die Zusammenveranlagung.
Was kann Y tun?