Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Einkommenssteuererklärung, bei der unter anderen auch in Anlage U Unterhalt angegeben wird. Konnte der einer Person zustehende Unterhalt im Jahr 2016 nur unvollständig gezahlt werden und es wurde vereinbart, die Differrenz 2017 nachzuzahlen, muss dann 2016 nur der tatsächlich gezahlte Betrag angegeben werden oder der, der eigentlich hätte gezahlt werden müssen?
Schon mal besten Dank für Antworten!
Feivel