Servus,
Das wurde doch mit den Gefälligkeitsgutachten von einem
psychiatrischen Gutachter gemacht!
jetzt wechselst Du die Ebene zurück zu einem konkreten Einzelfall, der Gegenstand u.a. eines Gerichtsverfahrens ist und belegt, dass die Exekutive durchaus wirkungsvoll kontrollierbar ist und auch kontrolliert wird.
Und wenn die psychiatrischen Gutachten - die (in diesem Fall)
von höherer Seite aus - veranlasst wurden:
Jo, dann ist die höhere Seite genau dem gleichen Recht unterworfen wie die niedrigere Seite. Das ist beiläufig nicht selbstverständlich. Ich habe am vergangenen Freitag einen Vertragsentwurf in der Hand gehabt, in dem im Kapitel „Höhere Gewalt“ definiert wird:
Unter höherer Gewalt ist zu verstehen:
(1) Gottes Taten
(2) Anordnungen der Regierung
(3) Naturkatastrophen
(4) etc. etc.
Da hab ich mich ziemlich wohl bei dem Gedanken gefühlt, in Deutschland zu leben. Was beiläufig nicht immer der Fall ist.
weil im Beamtenrecht alles geheim ist?
Nein, nicht alles. Aber manches. U.a. darfst Du nicht wissen, wie hoch mein Lohn ist und ob beim Verfassungsschutz Erkenntnisse über meine Person vorliegen, und ob ich in psychiatrischer Behandlung war - obwohl alle diesen Dinge bei verschiedenen Behörden bekannt sind. Find ich ganz hübsch so. In Norwegen z.B. wäre es ausreichend, wenn Du meine Personennummer kennst, und Du könntest einiges über mich online erfahren, das ich Dir sonst gar nicht so gern erzählen würde.
Die „Welt“ gehört zum Springer-Konzern, der auch die
„Bild“-Zeitung herausgibt.
Ich sprach von Nachrichten, nicht von Meinungen.
Kannst Du Dir vorstellen, dass jemand z.B. die FAZ oder die NZZ liest, ganz schlicht weil sie sich vom Inhalt her wohltuend von dem allgemeinen Presseelend Marke SZ-FR-StZ-taz abhheben, ohne die Standpunkte und Meinungen der Redakteure zu teilen?
Aber das führt woanders hin.
Schöne Grüße
MM