Studiumsanspruch verlieren

Hi,

ich habe eine Frage, wenn ich jetzt durch höhere Mathematik I fallen würde und alle Nachklausuren auch nicht bestehen, wie sieht es dann für andere Studienfächer aus? Darf ich dann nichts mehr studieren, wo explizit höhere Mathematik benötigt wird oder darf ich nichts mehr studieren, wo Mathe dabei ist (also z.b. auch kein Chemie, da diese Mathematik für Chemiker benötigen)?

Danke für die Antwort

Ja, das gibt es

sieht es dann für andere Studienfächer aus?

Es gibt tatsächlich in manchen Bundesländern und bei manchen Studiengängen die Regelung, dass Studenten, die in essentiellen, vergleichbaren Fächern in anderen Studiengängen keinen Prüfungsanspruch mehr haben (weil zu oft durchgefallen), sich gar nicht mehr in diese „nutzlosen“ Studiengänge, die sie wahrscheinlich eh nie abschließen werden, einschreiben können.

Gruß

Stefan

Hallo Chutriel,

der Fachterminus heißt „Verlust des Prüfungsanspruchs“ und kann sich von exakt demselben Studiengang bis auf alle artverwandten Studiengänge erstrecken. Es liegt im Ermessen der Hochschule, ob sie dich bei verlorenem Prüfungsanspruch in Mathematik in den selben oder einen artverwandten Studiengang aufnimmt. Oft ist es so, dass Fachhochschulen ein Verlust des Prüfungsanspruchs, der an einer Universität geschehen ist, nicht interessiert und sie jene Studienbewerber dennoch aufnimmt.

In jedem Falle solltest du dich informieren, wo du weiterstudieren kannst. Solltest du grade an einer Uni sein, so - wie gesagt - besteht für dich noch die Möglichkeit, Mathe an einer FH (nicht alle!) weiterzumachen.

Was die Chemie betrifft, so liegt es durchaus im Bereich des Wahrscheinlichen, dass Chemie _nicht_ als artverwandt betrachtet wird. Hierzu wendest du dich aber bitte an die Fachberatung deiner Wunschhochschule. Dort wird man dir sagen können, ob sie dich aufnehmen würden. Ich persönlich würde behaupten, dass Chemie nicht zu den artverwandten Studiengängen gehört und so würde ich das auch einem Ratsuchenden bei uns in der Studienberatung sagen. Dennoch verweise ich die Leute dann immer an die jeweilige Fakultät, da die Aufgabe der Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen in deren Bereich liegt.

Grüße
Sarah