Hallo, Tengri Lethos,
jetzt mach dich doch mal locker und gehe nicht gleich so dagegen, gerade weil du hier keine Ahnung hast. Ich zitiere einfach mal:
Artikel 43 Landesverfassung Baden-Württemberg:
(1) Der Landtag kann sich auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder vor Ablauf seiner Wahlperiode durch eigenen Beschluß, der der Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedarf, selbst auflösen. Zwischen Antrag und Abstimmung müssen mindestens drei Tage liegen.
(2) Der Landtag ist ferner aufgelöst, wenn die Auflösung von einem Sechstel der Wahlberechtigten verlangt wird und bei einer binnen sechs Wochen vorzunehmenden Volksabstimmung die Mehrheit der Stimmberechtigten diesem Verlangen beitritt.
Absatz 2 ist doch ganz interessant, oder? Und die 10.000 Unterschriften, von denen dein Vorredner spricht, sind ziemlich realistisch als 1. Schritt. Das sieht mir ganz nach einer Zahl aus, die gewählt wurde, um auch sicherzustellen, dass nicht jeder, der gerade Lust darauf hat, ankommen und die Abwahl verlangen kann. Damit stellt man einfach sicher, ob ein entsprechendes Verfahren von einem gewissen Anteil der Bevölkerung Zuspruch erhält.
Lustig, eine Partei, die nicht im Landtag von BaWü vertreten ist, benötigt übrigens ebenfalls 10500 Unterschriften (150 pro Wahlkreis, 70 Wahlkreise). Genauso wie 32000 Unterschriften benötigt werden, um bundesweit an einer Bundestagswahl teilnehmen zu können, als nicht in einem Landtag oder im Bundestag vertretene Partei. Das ist, entgegen deiner Behauptungen, demokratisch. Und im Spezialfall BaWü ist die Regelung mit den 10.000 Unterschriften zur Einleitung eines Volksentscheids über eine Neuwahl des Landtags eine absolut legitime und konsequente Fortsetzung des Rechts auf Volksbegehren und Volksabstimmung. Krass, oder?
MfG
TheSedated