Stuttgart 21: Regierungsabwahl?

Hallo,

vor ca. einer Woche las ich, man wolle in Stuttgart versuchen, die Regierung vorzeitig abzuwählen. Um das in die Wege zu leiten, bräuchte man im ersten Schritt sogar nur 10.000 Stimmen.

Seitdem höre ich gar nichts mehr davon. Ist die Aktion aufgegeben worden? Ich kenne jemanden, der in Stuttgart wohnt, der ein solches Begehren gern unterschreiben würde. Aber er hätte noch nie irgendwo eine Unterschriftenlsite dafür gesehen, sagte er mir, obwohl er mehrfach an den Demonstrationen beteiligt war.

Grüße
Carsten

vor ca. einer Woche las ich, man wolle in Stuttgart versuchen,
die Regierung vorzeitig abzuwählen. Um das in die Wege zu
leiten, bräuchte man im ersten Schritt sogar nur 10.000
Stimmen.

Tatsächlich?
Wo liest man denn sowas?

Seitdem höre ich gar nichts mehr davon. Ist die Aktion
aufgegeben worden?

Das zutiefst basisdemokratische Vorhaben, die Regierung (welche eigentlich?) mit nur 10.000 Stimmen abzuwählen, wird sicher von völlig undemokratischen und vermutlich korrupten Kräften unterdrückt.

Ich kenne jemanden, der in Stuttgart wohnt,

Ich auch. So ein Zufall.

der ein solches Begehren gern unterschreiben würde.

Ach so. Na ja, das will mein Bekannter eher nicht.

Aber er
hätte noch nie irgendwo eine Unterschriftenlsite dafür
gesehen, sagte er mir, obwohl er mehrfach an den
Demonstrationen beteiligt war.

Vielleicht werden diese Listen ja perfiderweise dort ausgelegt, wo Demonstranten nie hinkommen, bei Schülern also z.B. in der Schule. Das wäre dann auf jeden Fall sehr unbasisdemokratisch.

Es kann natürlich auch sein, dass diese Listen gar nicht existieren und du einem Experten aufgesessen bist, vermutlich demselben, der den basisdemokratischen Stuttgartern erzählt hat, dass sie jetzt den Bahnhofumbau stoppen müssen.

Gruß TL

Hallo, Tengri Lethos,

jetzt mach dich doch mal locker und gehe nicht gleich so dagegen, gerade weil du hier keine Ahnung hast. Ich zitiere einfach mal:

Artikel 43 Landesverfassung Baden-Württemberg:

(1) Der Landtag kann sich auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder vor Ablauf seiner Wahlperiode durch eigenen Beschluß, der der Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedarf, selbst auflösen. Zwischen Antrag und Abstimmung müssen mindestens drei Tage liegen.

(2) Der Landtag ist ferner aufgelöst, wenn die Auflösung von einem Sechstel der Wahlberechtigten verlangt wird und bei einer binnen sechs Wochen vorzunehmenden Volksabstimmung die Mehrheit der Stimmberechtigten diesem Verlangen beitritt.

Absatz 2 ist doch ganz interessant, oder? Und die 10.000 Unterschriften, von denen dein Vorredner spricht, sind ziemlich realistisch als 1. Schritt. Das sieht mir ganz nach einer Zahl aus, die gewählt wurde, um auch sicherzustellen, dass nicht jeder, der gerade Lust darauf hat, ankommen und die Abwahl verlangen kann. Damit stellt man einfach sicher, ob ein entsprechendes Verfahren von einem gewissen Anteil der Bevölkerung Zuspruch erhält.
Lustig, eine Partei, die nicht im Landtag von BaWü vertreten ist, benötigt übrigens ebenfalls 10500 Unterschriften (150 pro Wahlkreis, 70 Wahlkreise). Genauso wie 32000 Unterschriften benötigt werden, um bundesweit an einer Bundestagswahl teilnehmen zu können, als nicht in einem Landtag oder im Bundestag vertretene Partei. Das ist, entgegen deiner Behauptungen, demokratisch. Und im Spezialfall BaWü ist die Regelung mit den 10.000 Unterschriften zur Einleitung eines Volksentscheids über eine Neuwahl des Landtags eine absolut legitime und konsequente Fortsetzung des Rechts auf Volksbegehren und Volksabstimmung. Krass, oder?

MfG
TheSedated

Hallo
noch mal bitte genau lesen:

  1. es kann nicht die Regierung abgewählt werden, sondern durch Volksabstimmung der Landtag aufgelöst werden - das es ein kleiner aber wesentlicher Unterschied.
  2. ich dachte echt, das Bundesland hat mehr als 60.000 Einwohner; in Abs.2 der Verfassung steht doch, dass mind. ein sechstel der Wahlberechtigten das beantragen muss (wenn 1/6 = 10.000, dann 6/6 = 60.000). Dann käme es zur Volksabstimmung, bei der mehr als 50% der Wahlberechtigten (!!) zustimmen müssen (schlecht, wenn weniger als 50% sich beteiligen).

Gruß
HaWeThie

Der erste Schritt ist ein Volksbegehren und für ein Volksbegehren sind 10 000 Unterschriften notwendig. Diese 10 000 Stimmen wurden bereits gesammelt. Man hört deswegen davon nichts mehr, da die nächsten Schritte einige Zeit in Anspruch nehmen

Gut Ding will eben Weile haben :wink:

gerade weil du hier keine Ahnung hast.

Meine Ahnung reicht auf jeden Fall so weit, dass ich den Unterschied zwischen Landtag und Regierung erkennen kann. Das sollte zunächst reichen.

Im übrigen bin ich total locker und verfolge die Aktionen der wild gewordenen Schwaben mit großem Amüsement, wenn auch völlig verständnislos.

Wenn das die zukünftige Basisdemokratie sein soll, werde ich mir u.U. doch noch überlegen, das Land zu verlassen, da ich keine Lust habe, mich demnächst politisch mit keifenden Hausfrauen und durchgeknallten Schülern auseinandersetzen zu müssen, von alt-68er Rentnern und esoterischen Gegen-Alles-Grünen mal ganz zu schweigen.

Gruß TL

Es geht hier darum, Fragen zu beantworten. Und wenn du außer sinnlosen Kommentaren nichts dazu beitragen kannst, dann darfst du dich nicht beschweren, wenn andere mit Unverständnis reagieren. Oder kannst du mir sagen inwieweit dein erster Post eine Antwort auf die Fragestellung liefert?


da ich
keine Lust habe, mich demnächst politisch mit keifenden
Hausfrauen und durchgeknallten Schülern auseinandersetzen zu
müssen, von alt-68er Rentnern und esoterischen
Gegen-Alles-Grünen mal ganz zu schweigen.

In einem BL in dem den Grünen um die 30 Prozent Wählerstimmen prognostiziert werden, solltest Du von Deiner einseitigen, klischeehaften Betrachtungsweise abrücken. Ich glaub nicht, dass Du von dort, wo Dein Haus wohnt, beurteilen kannst wie der BaWüer tickt.

Dein „Kehrwoche“-Geplapper spricht eher für größtmögliche Igno- und Arroganz.

MacG

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Bist Du sicher, dass man die Unterschriften hat? Angesichts der Anzahl von Demonstranten sollte es einfach möglich sein, die zu bekommen. Aber mich wundert doch, dass man keine Triumphrufe hört.

Die Pfennigfuchserei, die den Thread zwischenzeitlich ausarten ließ, bedaure ich. Natürlich ist es richtig, dass es formal darum geht, den Landtag aufzulösen. Was die S21-Gegner damit aber erreichen wollen, ist eben die Ablösung der Regierung. Was, wenn nicht eher, sonst sehr vermutlich im kommenden März aufgrund des mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Wahlergebnisses passieren wird.

Grüße
Carseen

Hallo

(2) Der Landtag ist ferner aufgelöst, wenn die Auflösung von
einem Sechstel der Wahlberechtigten verlangt wird und bei
einer binnen sechs Wochen vorzunehmenden Volksabstimmung die
Mehrheit der Stimmberechtigten diesem Verlangen beitritt.

Ein Sechstel der Wahlberechtigten sind in Baden-Württemberg etwa 7,7 Millionen Bürger geteilt durch 6 = 1,28 Millionen, die aktive werden.
Erst wenn diese 1,28 Millionen Unterschriften abgegeben sind, muss innerhalb weiteren sechs Wochen eine Volksabstimmung über die Auflösung des landtags (und folglich Neuwahlen, die wieder später stattfinden) erfolgen.

Fazit: Vor dem offiziellen Wahltermin wird es so oder so nix mit einem neuen Landtag. Vielleicht hört man deswegen nichts mehr von der Idee. Es geht den Initiatoren wohl auch eher darum, ein vermeintliches momentanes Stimmungshoch zugunsten der Grünen und Linken auszunutzen, ehe der Bürger kapiert, dass auch eine neue Landesregierung nichts an geltendem Baurecht und geltenden Verträgen mehr ändern kann.

Gruß
smalbop

Hier http://stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2657959_0_482…

stehen die einzelnen Schritte. Aus Zufall habe ich gerade auf Twitter gelesen, dass noch 2000 Unterschriften nötig sind. Ob die Zahl stimmt, musst du selbst nachprüfen. Mehr Informationen hab ich dazu auch nicht.

Hallo

ist eben die Ablösung der Regierung.
Was, wenn nicht eher, sonst sehr vermutlich im kommenden März
aufgrund des mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden
Wahlergebnisses passieren wird.

Ja und wie sieht die neue Konstellation deiner Prognose nach aus und was wird sie beschließen? Welche Partei stellt den Ministerpräsidenten, wer ist Koalitionspartner?

Zur Erinnerung: Gegen S21 sind nach wie vor nur Grüne und PDS. Ob letztere es in den Landtag schaffen, fragt sich. Und selbst wenn: Ob beide zusammen über 50 % kommen fragt sich. Und selbst wenn: Ob die Volksabstimmung legal durchführbar sein wird, fragt sich. Und selbst wenn: An Baurecht und Verträgen ändert die nichts mehr.

Und noch etwas: Es gibt viele SPD-Mitglieder, die lieber Juniorpartner in einer Großen Koalition mit der CDU (dann pro S21) wären als Juniorpartner bei den grünen Emporkömmlingen.

Die S21-Gegner stimmten der Kanzlerin ja bereits zu: Die Landtagswahl ist die Volksabstimmung über S21. Ich freue mich schon darauf, dass die Sache damit am Wahlabend endgültig geklärt sein wird.

Gruß
smalbop