StVO für Fussgänger

ok- jetzt wird es wirr- les ich beim Nachlesen :grin:

man sollte außerhalb der Ortschaft auf der Seite laufen, bei der einem der Verkehr entgegen fährt.
Das ist dann links. Und rechts- sozusagen mit dem fahrenden Verkehr - soll man nicht gehen.
Und wir reden hier jeweils vom FahrbahnRAND :grin:

hoffe, das war nun verständlich genug… :wink:

Na ja, so krass natürlich nicht. Allerdings kann ich mir durchaus vorstellen, das ein dunkel gekleideter Fußgänger auf der rechten Seite im Fall des Falles zumindest eine Mitschuld zu tragen hat.
Warum sonst sollte es eine Strafe für das Laufen auf der falschen Seite geben?

5 Euro sind bestimmt kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld.

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Eigentlich schon, aber irgendwie denke ich, dass die Verwirrung nur dadurch entstanden ist, dass ich aus der Seite bussgeldkatalog.org zitiert hatte, in der es falsch stand („verbotswidrig außerhalb geschlossener Ortschaften am linken Fahrbahn gelaufen - 5 €“), was wiederum von Littlepinguin zitiert wurde.

Deine Ausdrucksweise war dabei wohl nie gemeint. Von mir jedenfalls nicht.

Doch - das kriegt man mit - und ins gebüsch gesprungen bin ich noch nie.
(Abgesehen davon, dass das gleiche Problem ja auf der anderen Seite genau so besteht - nur, dass ich da keine Zeit mehr hätte, zu springen)

Hallo,
wenn der Autofahrer keinen Platz auf der Strasse hat, muss er eben warten, bis er in der Luecke des Gegenverkehrs auf die Gegenfahrbahn kann. Das Problem stellt sich bei Radfahrern noch eher als bei Fussgaengern, ist rechtlich dasselbe.

ok und kannst du erklären, wodrin der Unterschied liegt?

lg kitty

Ein Verwarngeld beträgt 5 - 35 Euro. Bußgeld meist deutlich mehr. Wird das Verwarngeld binnen gesetzter Frist bezahlt, gilt es als anerkannt und die Sache ist erledigt. Wird nicht gezahlt, wird daraus ein Bußgeld.
Bußgeld bedarf darüber hinaus der Schriftform.

Nö. Obwohl es Fälle geben mag, in denen ich zumindest Totschlag annähernd nachvollziehbar finde.
LG
Amokoma1

Mit als Fußgänger ein Auto sehen können und als Autofahrer den Fußgänger sehen können ist das in schwieriger Lage für beide blöd.
Ein Autofahrer, der in eine Linkskurve brettert, sieht einen vor ihm rechts gehenden Fußgänger vermutlich später als auf überschaubarer Strecke. Für einen in dieser Situation links gehenden Fußgänger ist es da schon ein bisschen sicherer, zumal er auch entgegenkommende Fahrzeuge sieht.
Vor Allem in bergigem Gelände mit viel beidseitigem Bewuchs oder Fels muss man als FußGänger oft die Straßenseite wechseln. Auch wegen der Sichtmöglichkeit für Autofahrer.
Werden solche Situationen durch selbst fahrende Autos erkannt? Wenn sie zusätzlich auch noch extrem leise sind, könnte ich ja noch nicht mal hören, ob sich was von vorne oder hinten annähert.
Etwas ratlos.
Amokoma1