Subunternehmer Bar bezahlen

Guten Morgen zusammen,ich habe eien Handwerrksfirma und möchte eine andere Firma als Subunternehmer beauftragen für mich zu arbeiten.DER sub hat vorgeschlagen,die Aufträge Bar abzurechnen(er ist ein langjähriger Freund von mir)Meine Frage wäre erkennt das Finanzamt die Bar Zahlung mit Quittung an.Vielen Dank

Hallo,

im privaten Bereich (also wenn Otto Normalverbraucher seine Steuererklärung macht und vorher Handwerker beauftragt hat= werden auf jeden Fall nur Überweisungen/Kontoauszüge anerkannt, Barzahlung ist explizit ausgeschlossen. Es würde mich wundern, wenn es unter Unternehmen anders wäre.

Gruß
Christa

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Es darf gerne „Quittung“ auf dem Beleg stehen, wichtig ist, dass der Beleg alle Pflichtangaben einer Rechnung enthält. §§14, 14a des UStG geben eine klare Vorgabe. Ohne diese Angaben ist ein Vorsteuerabzug nach §15 UStG nicht möglich. Man beachte aber, dass der Subunternehmer ggf. unter § 14a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5 UStG fällt, dann ist der Leistungsempfänger ja der Steuerschuldner.

Wobei ich mir nicht sicher bin, dass dein Bekannter mit „Barzahlung“ wirklich „gegen Quittung und mit Steuernachweis“ meinte.

Interessant sind dich ist zudem die §§48ff EStG, falls du vom Steuerabzug bei Bauleistungen noch nie etwas gehört haben solltest.

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Hallo!

Grundsätzlich ja, jedoch wenn der Umfang von Bartransaktionen groß ist, wird das schon sehr kritisch geprüft.

Schöne Grüße!

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Das bezieht sich ausschließlich auf die Steuerermäßigung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Dienst-/ Handwerkerleistungen). Für den Werbungskostenabzug kannst du alles ansetzen, auch wenn du die Zahlung bar geleistet hast.

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