Tankbetrug Tanken Ausweis

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor etwa drei Wochen getankt. Meine
Scheckkarte ging nicht. So mußte ich meinen
Personalausweis hinterlegen. Ich habe dann einen Brief
geschriben und mich entschuldigt und um die
Bankverbindung gebeten.

Wieder kurze Zeit später brauchte ich meinen Ausweis
für die Einlösung eines Barschecks bei der Postbank.

Die Herausgabe des Ausweises wurde verweigert.

Wie ist die Lage nun zu bewerten? Habe ich Tankbetrug
begangen? Darf der Ausweis einbehalten werden.

Vielen Dank!

Matthias

1.) Nein. Tankbetrug im Sinne des StGB liegt nicht vor.
2.) Wer seinen BPA als Pfand hinterlegt ist selbst Schuld.
3.) Begeben sie sich doch einfach zu der betreffenden Tankstelle, entrichten ihren Beitrag für den getankten Kraftstoff und lassen sie sich ihren BPA wieder aushändigen.
4.) Der jeweilige Pächter der Tankstelle kann die Daten von ihrem BPA abschreiben, um seinen zivilrechtlichen Anspruch zu sichern. Wenn er allerdings der Meinung ist mit dem BPA stimmt etwas nicht,(Bild nicht identisch oder das Alter der Person kommt ihm komisch vor oder…oder…oder…) dann soll er bitteschön unsere Gesetzeshüter zu Klärung des Sachverhaltes herbei rufen.
Ich denke Ich konnte sie zufrieden stellen.

Hochachtungsvoll
Cruiserpeter

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor etwa drei Wochen getankt. Meine
Scheckkarte ging nicht. So mußte ich meinen
Personalausweis hinterlegen.
Wie ist die Lage nun zu bewerten? Habe ich Tankbetrug
begangen? Darf der Ausweis einbehalten werden.

Vielen Dank!

Matthias

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe vor etwa drei Wochen getankt. Meine
Scheckkarte ging nicht.

Entscheidend ist, ob Sie vor Beginn des Tankvorgangs bezahlen wollten und auch glaubten, es zu können.

So mußte ich meinen

Personalausweis hinterlegen.

Warum haben Sie dann nicht umgehend bezahlt und den Personalausweis ausgelöst?

Ich habe dann einen Brief

geschriben und mich entschuldigt

Wofür - dass Sie noch nicht bezahlt haben, weil Sie klamm waren? Dass Sie klamm waren könnte dazu führen, dass der Staatsanwalt annimmt, dass Sie von vornherein gar nicht bezahlen wollten, das wäre dann Berug.

und um die

Bankverbindung gebeten.

Und dann bezahlt? Warum nicht?

Wieder kurze Zeit später

in der Sie offenbar nicht bezahlt haben.

brauchte ich meinen Ausweis

für die Einlösung eines Barschecks bei der Postbank.

Die Herausgabe des Ausweises wurde verweigert.

Zu Unrecht, aber nachvollziehbar.

Wie ist die Lage nun zu bewerten? Habe ich Tankbetrug
begangen?

Vieles spricht dafür. Ich würde Sie wohl anklagen.

Darf der Ausweis einbehalten werden.

Nein.

Vielen Dank!

Matthias

Gruß
Michael

Wie wäres denn man mit Bezahlen der Tankrechnung? Dann gibts auch den Ausweis wieder, bzw. die Tankstelle hat dann auch keinen Grund mehr, den Ausweis zurückzubehalten.

Tankbetrug liegt in dem hier beschriebenen Sachverhalt wohl eher nicht, da Betrug immer eine Täuschung erfordert. Diese sehe ich hier nicht. Unterschlagung auch nicht, da der Tankbesitzer mit dem Erwerb des Benzins durch Sie ja einverstanden war.

Dr. Richard Bley
Rechtsanwalt

Sie haben keinen Tankdiebstahl begangen, weil Sie die Absicht haben, zu bezahlen.
Die Tankstelle hat Ihre Daten und Sie haben mehrfach die Zahlungsabsicht geäußert.

Der Ausweis darf von der Tankstelle nicht einbehalten werden.

Ich würde die Polizei anrufen und zur Schlichtung mitnehmen und den Sachverhalt sachgemäß vortragen.

Das kann man sicherlich schnell regeln.

Viel Glück dabei.

Hallo,

Wie ist die Lage nun zu bewerten? Habe ich Tankbetrug
begangen? Darf der Ausweis einbehalten werden.

Ganz einfach:
a) NEIN, Du hast keinen Tankbetrug begangen, wenn Du tatsächlich vorhattest, zu zahlen. Um das klarzustellen, solltest Du aber die Zahlung der Tankrechnung auch so bald wie möglich vornehmen. (Ging aus Deiner Mitteilung nicht hervor, ob Du das schon getan hast.)
b) NEIN, Dein Ausweis darf von der Tankstelle nicht einbehalten werden. Es gibt keinerlei Veranlassung dazu. Eigentlich hätten die den von vornherein nicht behalten dürfen. Kopieren JA, um Deine Personalien zu haben, aber nicht behalten.

Mit freundlichen Grüßen
OpiWahn

P.S.: Sorry für die späte Antwort; war im Urlaub.

Zunächst: Die Einbehaltung von Ausweisdokumenten ist unzulässig. Es besteht Ausweispflicht in D.
Betrug ? Nur wenn Du mitt einer leeren Karte/Konto gezahlt hast und das wsusstest und Du nicht sofort den Schaden wieder gut gemacht hast