Taubengestank

hallo,

nachbar N hat auf seiner terasse ständig den „duft“ der nebenan beheimateten luftratten (tauben) des nachbarn in der nase hängen.

besonders im sommer ist das schön.

könnte er dagegen ausser gift was machen ?

gruß inder

Einen künstlichen Raben aufstellen, wenn die Tauben den sehen können, bleiben sie fern

Ich vermute eher, dass es um die Emissionen des Nachbargrundstücks geht. Wenn die Tauben dort ihren Schlag haben, dann halten sie sich auch dort auf, wenn der Nachbar auf seinem eigenen Grundstück zehn Rabenattrappen aufstellt.

Einen künstlichen Raben aufstellen, wenn die Tauben den sehen
können, bleiben sie fern

die sitzen in einem schuppen, die sehen gar nix…

Einen künstlichen Raben aufstellen, wenn die Tauben den sehen
können, bleiben sie fern

Bei mir auf dem Balkon steht so ein Ding. Unmittelbar darunter, auf dem Balkon, hat eine Taube ihre Eier gelegt und gebrütet. Es soll vorgekommen sein, dass Tauben sich über künstliche Raben krankgelacht haben, andere Wirkungen habe ich noch nicht beobachtet. Mw. W. ist sogar die größte Rabenattrappenfabrik Europas mehrheitlich im Besitz einer Taube.

Gruß

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Ihr Vögel…
…jetzt weiss ich alles über die raben- tauben- theorie

hat evtl. jemand ne lösung für das problem…

gruß inder

Hi,

ich weiß nicht was man gegen die Tauben machen kann, vergiften jedenfalls darf man sie auf gar keinen Fall.

Gruß
Tina

Hi,

ich weiß nicht was man gegen die Tauben machen kann, vergiften
jedenfalls darf man sie auf gar keinen Fall.

wieso ?

Hi,

guckst Du hier:

/t/tauben-im-garten/804133

Falls es die Tauben des Nachbarn sind, machst Du Dich zusätzlich der Sachbeschädigung schuldig und bist schadenersatzpflichtig.

Deshalb also.

Gruß
Tina

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http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__17.html

http://bundesrecht.juris.de/tierschg/__17.html

wunderbar… einen trfitigen grund habe ich, einzig die tötung ohne schmerzen ist etwas schade, aber ich werde mich dran halten…

man kommt hier doch immer zum ziel…

gruß inder

Nö, nö Du, Gerusbelästigung zählt nicht als trifftiger Grund.

Außerdem müsstest Du Tierarzt, Jäger oder Metzger sein, Dich also mit dem fachgerechten Töten von Tieren auskennen.

Nö, nö Du, Gerusbelästigung zählt nicht als trifftiger Grund.

Außerdem müsstest Du Tierarzt, Jäger oder Metzger sein, Dich
also mit dem fachgerechten Töten von Tieren auskennen.

hobbykoch reicht denke ich auch aus.

ich machs dann wie ozzy mit der fledermaus…

Deine Sache, wenn Dein Nachbar Dich anzeigt, hast Du halt ein Strafverfahren am Hals.

Deine Sache, wenn Dein Nachbar Dich anzeigt, hast Du halt ein
Strafverfahren am Hals.

er hat angst vor mir, er wird mich nicht anzeigen…

Und darauf bist Du stolz? Gott sei Dank bist Du nicht mein Nachbar! Ich würde Dich unter Garantie anzeigen!

Und darauf bist Du stolz? Gott sei Dank bist Du nicht mein
Nachbar! Ich würde Dich unter Garantie anzeigen!

vorsicht ! du hängst doch sicher an deinem „alten gaul“…

jetzt mal was anderes und spatz beiseite: die dialoge mögen ja recht lustig sein und der eine oder andere nimmt den bisherigen quatsch von mir auch ernst.

aber hat den keiner irgendeine aussage zu den rechtlichen möglichkeiten bei einer geruchsbelästigung durch einen taubenschlag auf dem nachbargrundsück. gibt es keine urteile diesbezüglich, ob z.b. ein abstand zum nachbargrundstück gewahrt werden muss oder so. mir gehts ja nicht um die viecher, die sind mir egal, sondern der gestank ist unerträglich.

danke

gruß inder

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Och, der alte Gaul weiß sich zu wehren, wäre nicht das erste mal, daß jemand aus seiner Box flüchtet!

Hier ein Urteil zur Taubenhaltung:

Taubenkot keine relevante Gesundheitsgefahr Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17.11.1999 (Az. 2 A 142/99) Nachbarrechte gegen den Umbau und die Errichtung von Stallgebäuden zur Taubenhaltung verneint. Nach Auffassung des Gerichts sei die Errichtung von untergeordneten Nebenanlagen und -einrichtungen für die Kleintierhaltung als Ausfluss des Begriffs „Wohnen“ zu verstehen und damit zulässig. Hierzu zähle auch die Taubenhaltung. Das Gericht führt aus, dass der Betrieb einer kleinen Taubenzucht (vorliegend 40 Brieftauben) auch in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet planungsrechtlich zulässig sei, da die Hobbytierhaltung und die dafür erforderlichen Nebenanlagen gegenüber dem Wohnen als Hauptnutzung räumlich und funktionell von untergeordneter Bedeutung seien und ihre Nutzung dem Wohnen zugeordnet werden könne. Im übrigen verweist das Gericht auf eine Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (BRS 24 Nr. 37), wonach in einem Gutachten festgestellt worden ist, dass Taubenkot für Bewohner von Nachbarhäusern keine bzw. keine relevanten Gesundheitsgefahren darstelle. Die Belästigung durch Verkotung im relativ geringen Umfange sei zu dulden. Abschließend weist das Gericht darauf hin, dass ein klagender Nachbar keinen Rechtsanspruch auf Aufhebung einer erteilten Baugenehmigung allein deswegen hat, weil diese Baugenehmigung objektiv rechtswidrig ist. Vielmehr kann eine solche baurechtliche Nachbarklage nur dann Erfolg haben, wenn die Genehmigung über die objektive Rechtswidrigkeit hinaus geschützte Nachbarrechte des Klägers verletzt. Dies sei nur dann der Fall, wenn durch die Baugenehmigung so genannte drittschützende Normen, wie z.B. die Abstandsflächenregelung der Landesbauordnung, verletzt würde. Dies war vorliegend nicht der Fall. Der Wunsch des Klägers nach Rechtsschutz kam diesem teuer zu stehen: Das Gericht setzte den Streitwert mit 12.000 DM fest.

oder hier:

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/guterrat/urteil…

oder hier Ausführungen zur Geruchsbelästigung:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/ratgeber/nachbarrec…

Bei Tante Google kannst Du noch mehr finden.

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