Hi!
Bei uns gibt es derzeit eine Diskussion über die Termine bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes. Insbesondere dreht sich die Diskussion um den Begriff „verabschiedet“. Momentan gibt es zwei Positionen:
a)
Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 verabschiedet, am 23. Mai 1949 verkündet und trat am 23. Mai 1949, 24.00 Uhr (bzw. 24. Mai 1949, 0.00 Uhr) in Kraft
b)
Das Grundgesetz wurde am 8. Mai 1949 beschlossen, am 23. Mai 1949 verabschiedet und verkündet und trat am 23. Mai 1949, 24.00 Uhr (bzw. 24. Mai 1949, 0.00 Uhr) in Kraft
So, nun die Frage: Ist „verabschiedet“ in der Politik ein Synonym für „beschlossen“ oder nicht? Ich persönlich tendiere zu Version a), aber ein Hobby-Historiker will mir einreden, das GG sei am 23. Mai 1949 verabschiedet worden.
Grüße
Heinrich