Hallo Experten,
hier ein Fall aus meinem Bekanntenkreis: Eine ehemalige Lehrerin (Sabine) wird mit 45 Jahren aufgrund von MS und Rheuma pensioniert - arbeitsunfähig mit GdB 100 aG. Da ihre Pension nicht ausreicht erhält sie vom Sozialamt Wohngeld und anteilig Aufstockung.
Nach ca. 12 Jahren wird sie, da sie sich nicht mehr selbst versorgen kann, in ein alternatives Wohnprojekt Ibbenbüren verlegt - eigenes Zimmer mit eigenen Möbeln, Vollverpflegung und ggf. Hilfe im Krankheitsfall. Dort lebt sie seit 3 Jahren und erhält monatlich über eine Betreuerin 120€ Taschengeld.
Nun ist ihr Vater gestorben, der nochmals geheiratet hatte. Im Testament des Vaters (Notarurkunde) wurde festgelegt, dass seine jetzige Frau Alleinerbin ist.
Nach ihrem Tod (2. Frau) soll Sabine 2/5 des Gesamterbes erhalten. Das Gesamterbe beläuft sich auf ca. 300.000 € für das Haus plus Möbel und evtl. Bargeld. 3/5 sollen die Kinder der Frau erhalten.
Nun meine Fragen:
- Erbt Sabine nach dem Tod der 2. Frau ihres Vaters überhaut etwas oder gehen sofort ihre 2/5 Anteile an die Kommune/Sozialamt?
- Muss Sabine ihrer Betreuerin den Tod ihres Vaters melden?
- Welche Rechte hat die Betreuerin bezüglich Testament?
- Gibt es irgendwelche Verhaltensweisen von Sabine bzw. notwendigen Reaktionen hinsichtlich des Testaments?
Für alle fachlichen Hinweise vorab von uns eine dickes „DANKE“!
Rene