Frage: ich habe in Dänemerak zwei Gemälde um 1810 in einem Auktionshaus gekauft und einer Spedition in Deutschland den Auftrag zur Abholung und Lieferung an mich erteilt. Der Spediteur arbeitet mit Subunternehmern zusammen und hat den Auftrag an einen solchen deligiert. Der Subunternehmer hat in seinem Lager die Gemälde durch ein umgefallenes Möbel massiv beschädigt. Jetzt möchte er mir einfach den von mir bezahlten Kaufpreis erstatten und die Gemälde einbehalten. Mir geht es eigentlich viel mehr um die Gemälde selbst als um das Geld. Deshalb möchte ich die Gemälde restaurieren lassen um sie wieder in den Origianzustand zu versetzen. Kann ich die Kosten der Estaurierung dem Spediteur in Rechnung stellen, oder habe ich tatsächlich nur ein Anrecht auf den von mir gezahlten Betrag. Die Bilder besitzen ja als Antquitäten einen ideelen künstlerischen Wert und könnten ausserdem viel mehr wert sein, als der Betrag de ich gezahlt habe. D.h. muss er für die Wiederherstellung aufkommen? Zweitens: kann er tatsächlich die Bilder einfach behalten wenn er den Kaufpresi erstattet.
Danke für die Antwort.