Transpoertschaden! Muss die Spedition zahlen?

Frage: ich habe in Dänemerak zwei Gemälde um 1810 in einem Auktionshaus gekauft und einer Spedition in Deutschland den Auftrag zur Abholung und Lieferung an mich erteilt. Der Spediteur arbeitet mit Subunternehmern zusammen und hat den Auftrag an einen solchen deligiert. Der Subunternehmer hat in seinem Lager die Gemälde durch ein umgefallenes Möbel massiv beschädigt. Jetzt möchte er mir einfach den von mir bezahlten Kaufpreis erstatten und die Gemälde einbehalten. Mir geht es eigentlich viel mehr um die Gemälde selbst als um das Geld. Deshalb möchte ich die Gemälde restaurieren lassen um sie wieder in den Origianzustand zu versetzen. Kann ich die Kosten der Estaurierung dem Spediteur in Rechnung stellen, oder habe ich tatsächlich nur ein Anrecht auf den von mir gezahlten Betrag. Die Bilder besitzen ja als Antquitäten einen ideelen künstlerischen Wert und könnten ausserdem viel mehr wert sein, als der Betrag de ich gezahlt habe. D.h. muss er für die Wiederherstellung aufkommen? Zweitens: kann er tatsächlich die Bilder einfach behalten wenn er den Kaufpresi erstattet.

Danke für die Antwort.

Ob der Spediteur mit Subs gearbeitet hat, ist irrelevant.

Du hast einen Frachtvertrag mit einem Spediteur und ( hoffentlich ) auch eine ausgewiesene Transportversicherung.

Die Transportversicherung wir im Höchstfall die eingedeckte Summe zahlen.

Bei einem hohen Schaden wird ein Havariekommissar den Schaden begutachten und sehen, was er mit den beschädigten Resten erwirtschaften kann, um den Schaden fürseine Versicherung zu mindern.

Du kannst nun also bei einem angenommenen und von der Versicherung bestätigten Totalschaden

a. die eingedeckte Summe kassieren - die Gemälde gehen an die Versicherung zur Verwertung
b. dein Interesse an den beschädigten Gemälden äußern, und einen Regressabzug verhandeln

Es ist völlig erstmal völlig egal, welchen ideelen Wert diese Bilder haben - es zählt nur die eingedeckte Versicherung.
Diese wird allerdings stutzig, wenn es eine Laienschmiererei ist, und der Versicherungswert sehr hoch war…

Bitteschön

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Ergänzend zu meinem „Vorredner“, der das ja schon sehr eindeutig beschrieben hat, wäre zu bemerken, daß durchaus die Möglichkeit einer Höherversicherung bestanden hätte. Diese ist z.B. auch angeraten, wenn wertvolle Möbel (wie nicht ersetzbare Antiquitäten) transportiert werden.

Gruß
History55