Transportkosten für Wandlung nach Zwei Reparaturversuchen

Guten Tag werte Wissende,
ich habe online einen Monitor mit 2 Jahren Herstellergarantie gekauft. Nach knapp 6 Monaten treten Bildfehler auf und der Einfachheit halber kontaktiere ich den Hersteller direkt, welcher eine Reparatur bei einem Servicepartner in Deutschland vorschlägt.

Das neuwertig verschickte Gerät kommt unerwartet schnell nach 5 Tagen wieder, ist aber unrepariert und schwer in Mitleidenschaft gezogen (Verpackung unbeschädigt - sämtliche Schäden sind auf den Sevicepartner zurückzuführen).
Schlau wie ich manchmal bin, habe ich vorher/nachher-Bilder gemacht und den Hersteller wieder kontaktiert. Obgleich bereits auf den Bildern erkennbar ist, dass der ursprüngliche Zustand des Gerätes nicht wiederherstellbar ist, schlägt dieser einen erneuten Reparaturversuch vor.

Das erneut verschickte Gerät kommt nun nach 2 Wochen wieder. Der Fehler wurde nicht behoben. Einige Schäden wurden behoben, dafür sind weitere Schäden hinzugekommen.

Erneut kontaktiere ich den Hersteller. Da aufgrund der aktuellen Bilder auch dieser erkennt, dass das Gerät nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden kann, schlägt er mir einen Austausch des Gerätes vor (Ist das eine Wandlung?). Dieser muss aber laut seiner Aussage über den Händler erfolgen. Also den Händler kontaktiert.

Bei dem freundlichen Gespräch erfahre ich, dass mein Monitor derzeit nicht als Neugerät verfügbar ist (Dies hat mir der Hersteller kurze Zeit später leider bestätigt). Der Händler hat aber noch ein „neuwertiges“ Retouregerät auf Lager und aufgrund der schlechten Verfügbarkeit und nicht zuletzt wegen der steigenden Preise würde ich tatsächlich riskieren, mir dieses Gerät anzusehen.

Ich muss dazu sagen, dass der Preis des Monitors seit Kauf um 50% gestiegen ist, ich also im Falle eines Widerrufs keinen adäquaten Ersatz bekäme. Nun fordert der Händler noch Unterlagen an, die ich beim Hersteller besorgen muss und teilt mir auf meine Frage hin mit, dass ich das Paket ausreichen frankieren soll.

Nun die Frage: Der Händler war an den Reparaturversuchen nicht beteiligt (Diese hat mir der Hersteller aber für den Händler dokumentiert) - muss der Händler für den Tausch des Gerätes (aus seiner Sicht von mir bzw. dem Hersteller ausgesprochen) auch die Rücksendekosten übernehmen? Bei einem Standardpaket für 5-6 Euro wär’s mir ja egal und ich würde mir die Erstellung dieses Themas sparen aber das Teil ist recht sperrig und schwer und wird dem entsprechend Versand kosten.

Sämtliche in diesem Thema (auch nachfolgend) genannten Hersteller-, Händler- oder weitere Namen sind beispielhaft, dienen keinesfalls der Werbung o.ä und sind im Zweifelsfall frei erfunden - Ähnlichkeiten sind zufällig)

Vielen Dank
Willem

Hallo!

Bring bitte mal (rechtliche) Klarheit in die Sachlage und Zuständigkeit.
Ganz eingangs lese ich schon „Garantie“ und die wurde offenbar auch beansprucht.
Dazu gelten die Garantiezusagen.

die Begriffe Wandlung, Widerruf passen da gar nicht. Die gehören zur gesetzlichen Gewährleistung, die Du aber gar nicht beansprucht hattest !

Garantie = Hersteller.
Ich kann nicht erkennen wieso nun der Händler Ersatz liefern soll. Ist das eine Vereinbarung mit dem Hersteller ?
Und weil ich nicht erkennen kann aus welcher Rechtsposition der Händler ins Spiel kommt kann man auch nicht sagen wie das mit den Versandkosten ist.

Und überhaupt versteh ich wieso Du den unbrauchbaren Schrott an den Händler schicken sollst .

MfG
duck313

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Zu den Garantieversuchen: Es gelten ausschließlich die Garantiebedingungen.

Zu den jetzt geltend gemachten Ansprüchen aus Sachmängelhaftung („Gewährleistung“):
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
§ 439 Abs. 2 BGB

Nacherfüllung ist die Beseitigung des Mangels (Reparatur) oder die Lieferung einer mängelfreien Sache.

Auf Grund der Tatsache, dass der Verkäufer mit einem Gerät konfrontiert wurde, dass vor mehr als 6 Monaten verkauft wurde und durch Dritte „verhunzt“ wurde, kann dieser natürlich jetzt sagen: „Nicht mein Problem.“ - denn nun sind (unstrittig) Schäden durch Dritte vorhanden und du kannst vermutlich nicht beweisen, dass der Mangel (der zum Defekt führte) schon beim Kauf vorhanden war.

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Hallo duck323,
du vermutest richtig: ich hatte keine Ahnung, wo Begriffe wie Wandlung und Widerruf korrekt zuzuordnen sind. Ebenfalls richtig ist, dass ich für die beiden Reparaturversuche die Garantie des Herstellers in Anspruch genommen habe.

Bezüglich des Händlers: Die Idee, den Händler Zwecks eines Austausches mit „ins Boot“ zu nehmen kommt vom Hersteller. Die Entscheidung treffen muss allerdings ich. Der Hersteller erwähnt den Händler als Alternative da er davon ausgeht, dass auch der 3. Reparaturveruch insofern scheitern würde als dass der ursprüngliche Zustand des Gerätes nicht wiederhergestellt werden kann - er selbst kann den Austausch laut eigener Aussage nicht durchführen - daher der Händler.

Der Hersteller lässt mir sämtliche, dafür erforderlichen Dokumente (2x Reparaturbericht, Kaufbeleg und, nach vom Händler geäußerten Wunsch, eine Rücknahmebestätigung) zukommen.

Ich hoffe ich konnte soweit Klarheit schaffen.
Vielen Dank für deine Antwort :slight_smile:
MfG
Willem

Hallo X_Strom,
soweit lief es bisher scheinbar korrekt. Sämtliche Kosten wurden dank zur Verfügung gestellter Rücksendelabels bisher vom Hersteller übernommen.

Die Umkehr der Beweispflicht nach 6 Monaten - ich erinnere mich ganz wage daran. Nein, ich wüsste nicht wie ich beweisen sollte, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden war - davon abgesehen, dass es nicht der Wahrheit entspräche.

Ginge es hier um einen normalen „Office-Monitor“ oder ein beliebiges anderes für meine Begriffe, günstiges Gerät für ein paar Hundert Euro, hätte ich von Anfang an den Händler kontaktiert - da hier für den Endkunden oft unaufgefordert getauscht wird. Jedoch handelt es sich hier, aus meiner persönlichen Sicht, um meinen viel zu teuren Hauptmonitor und ich habe mit dem betreffenden Händler bereits mehrfach schlechte Erfahrungen in Bezug auf dessen Qualitätsmanagement gemacht. Daher wählte ich den direkten Kontakt zum Hersteller um einerseits die Ausfallzeit möglichst gering halten und außerdem den durch mich mit Vorurteilen behafteten Händler zu umgehen … Jetzt habe ich den Salat - ich hätte im Vorfeld aber auch nicht wissen können wie schlecht es um die Kompetenz des mir zuvor unbekannten Servicepartners bestellt ist.

Vielen Dank für Deine Antwort :slight_smile:
MfG
Willem

Leider gehört das beim Kauf von Elektronikgeräten heutzutage zum üblichen Lebensrisiko.

Anonym - fern - harsch.

Hallo Tokei-ihto,
theoretisch ist mir das klar und bei Kleinigkeiten nehme ich das auch hin. Aber bei ohnehin unnötig überteuerten „Premium-“ oder Luxus-Artikeln habe ich dennoch gewisse Ansprüche.

Davon abgesehen stellt sich nun eigentlich nur die Frage, wer das Risiko tragen muss. Schliesslich war es der Servicepartner, der das Gerät aus Unachtsamkeit und Ignoranz weitestgehend zerstört hat. In meinem Kopf hätte ich erwartet und gehofft, dass der Hersteller dank der Bilder und zumindest von mir vermuteten Betrugs (beide Reparaturen waren nicht ansatzweise zielführend) dem Servicepartner den Tausch in ein neuwertiges Gerät in Rechnung stellt.

VG Willem

Du musst zwischen „Mangel vorhanden“ und „Defekt erkennbar“ unterscheiden.

Ein falsch dimensioniertes Bauteil (etwa ein Netzteil mit zu geringer Kühlfläche) könnte zum Beispiel so ein Mangel sein, bei dem zunächst kein Defekt auftritt.

Insofern kann eine Garantie eine tatsächliche „Haltbarkeitsgarantie“ sein (und somit wertvoller als die Sachmängelhaftung).

Den Wechsel von „Garantieanspruch“ zu „Sachmängelhaftung“ halte ich für tendenziell problematisch - denn dem Verkäufer wird hier ja ein Gerät vorgelegt, dass von jemand anderem „kaputt repariert“ wurde. Das ist kein Sachmangel, für den der Verkäufer haften muss.

Ich würde mich weiterhin an den Garantiegeber wenden (so, wie ich es verstanden habe, ist das hier also der Hersteller).

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Hallo X_Strom,
danke für den Hinweis. Ich werde versuchen diesbezüglich nochmal nachzufragen, obgleich ich mir wenig davon erhoffe. Die Aussage des Herstellers lautete, dass der Austausch des Gerätes über den Händler zu laufen habe.