Guten Tag werte Wissende,
ich habe online einen Monitor mit 2 Jahren Herstellergarantie gekauft. Nach knapp 6 Monaten treten Bildfehler auf und der Einfachheit halber kontaktiere ich den Hersteller direkt, welcher eine Reparatur bei einem Servicepartner in Deutschland vorschlägt.
Das neuwertig verschickte Gerät kommt unerwartet schnell nach 5 Tagen wieder, ist aber unrepariert und schwer in Mitleidenschaft gezogen (Verpackung unbeschädigt - sämtliche Schäden sind auf den Sevicepartner zurückzuführen).
Schlau wie ich manchmal bin, habe ich vorher/nachher-Bilder gemacht und den Hersteller wieder kontaktiert. Obgleich bereits auf den Bildern erkennbar ist, dass der ursprüngliche Zustand des Gerätes nicht wiederherstellbar ist, schlägt dieser einen erneuten Reparaturversuch vor.
Das erneut verschickte Gerät kommt nun nach 2 Wochen wieder. Der Fehler wurde nicht behoben. Einige Schäden wurden behoben, dafür sind weitere Schäden hinzugekommen.
Erneut kontaktiere ich den Hersteller. Da aufgrund der aktuellen Bilder auch dieser erkennt, dass das Gerät nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt werden kann, schlägt er mir einen Austausch des Gerätes vor (Ist das eine Wandlung?). Dieser muss aber laut seiner Aussage über den Händler erfolgen. Also den Händler kontaktiert.
Bei dem freundlichen Gespräch erfahre ich, dass mein Monitor derzeit nicht als Neugerät verfügbar ist (Dies hat mir der Hersteller kurze Zeit später leider bestätigt). Der Händler hat aber noch ein „neuwertiges“ Retouregerät auf Lager und aufgrund der schlechten Verfügbarkeit und nicht zuletzt wegen der steigenden Preise würde ich tatsächlich riskieren, mir dieses Gerät anzusehen.
Ich muss dazu sagen, dass der Preis des Monitors seit Kauf um 50% gestiegen ist, ich also im Falle eines Widerrufs keinen adäquaten Ersatz bekäme. Nun fordert der Händler noch Unterlagen an, die ich beim Hersteller besorgen muss und teilt mir auf meine Frage hin mit, dass ich das Paket ausreichen frankieren soll.
Nun die Frage: Der Händler war an den Reparaturversuchen nicht beteiligt (Diese hat mir der Hersteller aber für den Händler dokumentiert) - muss der Händler für den Tausch des Gerätes (aus seiner Sicht von mir bzw. dem Hersteller ausgesprochen) auch die Rücksendekosten übernehmen? Bei einem Standardpaket für 5-6 Euro wär’s mir ja egal und ich würde mir die Erstellung dieses Themas sparen aber das Teil ist recht sperrig und schwer und wird dem entsprechend Versand kosten.
Sämtliche in diesem Thema (auch nachfolgend) genannten Hersteller-, Händler- oder weitere Namen sind beispielhaft, dienen keinesfalls der Werbung o.ä und sind im Zweifelsfall frei erfunden - Ähnlichkeiten sind zufällig)
Vielen Dank
Willem