Trotz abgesagten Frisörtermin Zahlung von Ausfallhonora

Hallo,

Meine Schwester hat geheiratet und für mich einen Termin bei einer Frisörin gemacht, damit diese mein Make-up macht und mich schminkt über konkretes oder den Preis wurde nicht gesprochen, da die Dame meinte „es kommt immer drauf an wie viele Haare man hat etc.“
Die Frisörin meinte am Telefon bereits, dass bei Nichterscheinen ohne Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% fällig wird und absagen mindesten 48 std vorher bekannt gegeben werden müssen.

Meine kleine Tochter ist krank geworden, worauf ich den Termin zwei Tage vorher abgesagt habe.

Nun verlangt die Frisörin 50% Ausfallhonorar, da der Termin um 08:00Uhr vereinbart wurde und abgesagt wurde er um 15:00 Uhr - somit seien die 48 std nicht eingehalten worden.
Ist das legitim?

Ich bedanke mich schon im voraus :slight_smile:
Lg

Wenn 48 Stunden vorher vereinbart sind, die Bedingungen bekannt waren und da 41 Stunden weniger sind als 48 ja.

Aber wieviel sind 50% von einem nicht festgelegten Preis?

Grüße
Dirk

hi,

vermutlich so viel, dass es mit ausreichend hoher Sicherheit nicht mehr als 100% sind.

grüße
lipi

Wäre es legitim, in diesem ungenauen Fall sich auf nicht mehr, als den Mindestpreis einzulassen? Kleinster Preis Frisur, Preis kleines Makeup. 50% davon.
Und ist es nicht auch so, dass die Friseurin nachweisen müsste, dass sie in der Zeit einen wirklichen Ausfall gehabt hat und nicht noch eine andere Kundin bedienen hat können???
Wie würde so etwas vor Gericht entschieden werden?
Und wer würde zu einer Friseurin noch gehen, die solche Forderungen stellt? (Nicht einfach nicht erschienen, sondern 41 Stunden vorher abgesagt, Ankündigung hin, Ankündigung her.)

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