Hallo Schatzi,
also in Berlin würde der Vermieter die Kosten für die Erneuerung der beschädigten Wohnungstür tragen.
Der Vermieter reicht die Rechnungen wiederum bei der Senatsbehörde ein und bekommt seine Kosten erstattet.
Sollte dann eine Person mit Kopfhörer in der Wohnung stehen, werden 100 % der Kosten erstattet, sollte eine Person tot in der Wohnung gefunden werden, wird von der Senatsbehörde ein Abzug vorgenommen.
Es wird damit begründet, dass eine lange in der Wohnung liegende Leiche, einen größeren Schaden verursacht hätte, der durch die „Türöffnung“ verringert wurde.
schreibt der liebe Peter
Gerne! Ich klinke mich daher jetzt aus diesem Nebenschauplatz aus!