Hallo,
die Maschinenrichtlinie regelt u.a. auch die Mindestangaben auf einem Typenschild.
Eine der Mindestangaben ist die „Bezeichnung“ einer Maschine.
Ist die Bezeichnung wirklich zwingend oder ist es auch ausreichend die Maschinenbezeichnung in der Angabe des „Typ“ der Maschine quasi verschlüsselt anzugeben.
Wenn die „Bezeichnung“ zwingend anzugeben ist, muss diese dann in Landessprache sein, oder ist es ausreichend diese Angabe in einer der Landessprache eines Mitgliedslandes anzugeben, in unserem Falle „deutsch“.
Hinweis: Selbstverständlich ist die Maschine ausführlich in Landessprache in der Betriebsanleitung beschrieben.
==> Ich bin gespannt auf die Antworten!
Gruß
Ralf