'Überlassung' (?) von Nachlassgegenständen

Ich durfte mit Genehmigung der Familie Dinge aus der Wohnung meines verstorbenen Nachbarn mitnehmen, bevor am folgenden Tag die Entrümpler kamen, also schlimmstenfalls alles auf den Container geworfen wurde. Ich habe einige Ölgemälde genommen. Auch deren Verkauf wurde mir vom Bruder ausdrücklich gestattet, die Familie hätte ihr Nichtinteressse klar bekundet - ich könne damit machen, was immer ich wollte!! Meine Frage: worum genau handelt es sich hier?? Erbe ist es nicht, Überlassung auch irgendwie nicht - also wie ist der rechtliche Status?? Und fallen beim eventuellen Verkauf Steuern für mich an (Erzielung von Gewinn)??

Hallo!

Du wurdest beschenkt.

Bei unentgeltlichem Erwerb gehen wir mal davon aus, dass der Vorbesitzer die Gemälde länger als ein Jahr besessen hat, dann ist ein Verkauf ein steuerfreies privates Veräußerungsgeschäft.

Aber Schenkungssteuer würde natürlich (unabhängig vom Verkauf) anfallen, wenn der Wert der Gemälder höher und damit der Freibetrag von 20.000 € überschritten ist.

Schöne Grüße!

Isabell, Dir ist etwas geschenkt worden, das die vermutlich erbende Familie ansosten dem Entrümpler überlassen hätte. Daraus schließe ich, dass die Familie den Wert einzelner Gegenstände mit „gering“ eingeschätzt hat.
Solltest Du sie verkaufen, hast Du einfach bestehendes Eigentum in Geld verwandelt.
Das ist m. E. nicht steuerpflichtig.
LG. Amokoma1

Wie immer ist die Antwort beim Thema Steuern: vielleicht, vielleicht auch nicht.

Gruß,
Steve

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Servus,

der Text ist wegen des lapidaren „Verkaufen Sie innerhalb eines Jahres …“ für den vorliegenden Fall unbrauchbar.

Wenn man das Original statt eines dritten Aufgusses liest (das ist im vorliegenden Fall nicht sehr schwer zu lesen), stolpert man über § 23 Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EStG und sieht, dass hier keine ESt-Pfllicht in Frage kommt.

Schöne Grüße

MM

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