Wenn beispielsweise ein Reinigungsmitarbeiter von einer Firma ohne Angabe
von Gründen ein mündlich erteiltes Hausverbot erhält und er von der auf dem Fir-
mengelände befindlichen Reinigungsfirma innerhalb der Probezeit 1Woche spä-
ter nachdem Hausverbot ebenfalls ohne Angabe von Gründen hierfür ordentlich
gekündigt wurde und derjenige dies der Presse weiterleiten möchte,um auf sein
aus seiner Sicht völlig unverschuldetes arbeitsloswerden und durch das Hausverbot
eindeutig zurückzuführende Schicksal aufmerksam zu machen,könnte derjenige
dann von der Firma wegen dieses Zeitungsartikels dann irgendwie rechtlich bel-
angt werden wegen übler Nachrede,Geschäftsschädigung o.ä ,wenn er als Beweise
nur die Bestätigung der Werksausweisabgabe und die 1 Woche später erfolgte Kün-
digung der Reinigungsfirma hat?
Hi.
Schreib das Ganze bitte mal in einzelnen, verständlichen Sätzen.
Vielleicht ist der Sachverhalt hier verständlicher beschrieben.
"Strafgesetzbuch (StGB)
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist … "
Bei übler Nachrede kommt es nicht drauf an, ob die behaupteten Tatsachen wahr sind, sondern ob man sie beweisen kann. - Allerdings ist es fraglich, ob diese Firma durch diese Behauptung verächtlich gemacht oder herabgewürdigt wird.
Trotzdem würde ich das nicht machen. Entweder interessiert es keinen, oder die Firma behauptet öffentlich irgendwas oder dich, eins von beidem würde ich befürchten, am ehesten übrigens das erstere. Wenn, dann sollte man sich Leute suchen, die bei dieser Firma ähnliches erlebt haben.
Übrigens, hast du eigentlich schon mal nachgeforscht, wieso die dieses Hausverbot erteilt haben könnten? Hast du da mal nachgefragt?
Außerdem, innerhalb der Probezeit kann der AG völlig ohne Grund kündigen.
Manchen Arbeitgebern kommt es auch darauf an, dass ein Arbeitnehmer mit solchen nervenden Kollegen zurecht kommt, ohne dass es zu einem Eklat kommt. Oder er will die nervende Kollegin unbedingt behalten. - Der Arbeitgeber muss da nicht gerecht sein.
Nachdem der User bereits wieder gelöscht ist, scheint das Problem doch nicht so dringlich zu sein…
Jou, vielen Dank fürs Gespräch.