Hallo Wissende,
Hallp ENSI,
gesetzt dem Fall, ein Radfahrer befährt innerorts eine Straße
(benutzungspflichtiger Radweg nicht vorhanden).
Dabei wird er von einem Kleintransporter mit einem Abstand von
10cm unter hupen überholt.
das mit dem Hupen hab ich noch nicht erlebt, unter 10 cm bis zum Streifen schon. Dafür aber das Drohen mit dem Schmiedehammer, wenn ich nicht auf die Standspur ausweiche, auf der Autobahn - auf einer 150er MZ. Alles weiter bezieht sich auf mein Leben als Radfahrer.
Der Radfahrer schlägt daraufhin (noch während des
Überholvorgangs) mit der linken Hand gegen den Transporter,
„schlägt“ sagt zunächst mal nichts, ich kann auch mit dem Kopf auf eine Kante schlagen, Absicht ist da nicht implizi(er)t.
vergisst dabei aber wohl, dass er ein Nietenarmband trägt.
Ende der Geschichte: fette Kerbe in Lack und Blech des
Transporters.
Wer kommt für den Schaden auf?
a) der Radfahrer? - hat „zugeschlagen“
b) die Haftpfl.Vers. des Radfahrers - deckt vom VN verursachte
Schäden
c) der Transporterfahrer (oder dessen Vollkasko) - hat
Situation (Überholen ohne nötigen Seitenabstand) verursacht
Ich weiß ja nicht, ob dies ein realer Fall oder nur ein Beispiel ist, aber aus realen Fällen kenne ich die Rechthaberei der Autofahrer, proportional zur Größe ihres Fahrzeugs, dessen PS-Zahl und der Stellung des Ehemannes.
Falls 1: Ihr beführ eine Einbahnstraße gegen die Fahrtrichtung, sah einen entgegenkommenden PKW und hilet in einer Lücke an. Der PKW-Fahrer führ mich fast über’n Haufen, weil er eine Radfahrer überholen wollte. Ich trat ihm mit Kreppsohlen gegen das Fahrzeug. Schaden war nicht sichtbar. Er zum Polizisten (den er kannte, und mit dem er sich duzte) „der hatte nicht mal Licht an“. Ich dagagen: Das zeigt doch, dass ich stand. Folgen: NULL.
Fall 2: Ich befuhr eine enge (in der Richtung) zweispurige Straße, rechts davon ein Busspur, mit Bus. Nachdem die Ampel grün war und ich genügend Tempo hatte, wechselte ich von der „Füße-oben-halten-um-jeden-Preis-Strategie“ zu einer gradlinigen, soweit rechts wie möglich. Die hinter mir fahrende gab hörbar Gas und überholte, und streifte meinen frisch erworbenen 40 cm breiten Drehmeomentschlüssel (ohne protzend zu wollen, weniger als meine Schulterbreite). Erst war sie noch optimistisch, „der hat so gewackelt“, mein Mann ist …", aber der herbeirerufene Polizist sagte nur "dann sind Sie ja Verurswacherin des Unfalls, und ich fuhr frohlockend heim.
Fazit: Es gilt, wenn auch vielleicht nicht ganz eindeutig/einheitlich, ein Mindestanstand beim Überholen von Radfahrern, die Zahlen 1 und 1,5 m werden genannt. Wenn jemand also ohne Hilfsmittel wie Keulen das überholende Fahrzeug berührt, beweist das schon ein sehr deutliches Unterschreiten des Mindesabstands. Und da ein Fallen nach links, also auf die Straße, ein unkalkulierbaren Risiko ist, dürfe JEDES Abstützen nach links völlig durch das Recht auf Leben gedeckt sein.
Also gaaanz ruhig bleiben, Zoelomat