hallo
dann mal paar Dinge die für eine Nötigung notwendig wären.
Wurde versucht irgendein Zwang auszuüben? Wurde gedroht, wenn
der Radler nicht ein bestimmtes Verhalten zeigt, wird es ihm
übel ergehen?
„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt … zu einer Handlung … nötigt“
Hätte der Radler gebremst, wäre es vollendete Nötigung gewesen.
Und gab es einen Nötigungserfolg?
Erzählst du nicht dauernd, dass Bremsen die richtige Reaktion gewesen wäre?
Und wollte der Radler bremsen? Nein, er wollte der Gewalt nicht weichen. Das darf er merkwürdigerweise, obwohl er chancenlos ist.
Spätestens beim Nötigungserfog wird das Ding beendet sein.
Glücklicherweise ist der nicht nötig(sic!), bei der Nötigung ist schon der Versuch strafbar, § 240 III StGB.
Gruß
s.