Überholvorgang - dabei Lack zerkratzt

hallo

dann mal paar Dinge die für eine Nötigung notwendig wären.

Wurde versucht irgendein Zwang auszuüben? Wurde gedroht, wenn
der Radler nicht ein bestimmtes Verhalten zeigt, wird es ihm
übel ergehen?

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt … zu einer Handlung … nötigt“
Hätte der Radler gebremst, wäre es vollendete Nötigung gewesen.

Und gab es einen Nötigungserfolg?

Erzählst du nicht dauernd, dass Bremsen die richtige Reaktion gewesen wäre?
Und wollte der Radler bremsen? Nein, er wollte der Gewalt nicht weichen. Das darf er merkwürdigerweise, obwohl er chancenlos ist.

Spätestens beim Nötigungserfog wird das Ding beendet sein.

Glücklicherweise ist der nicht nötig(sic!), bei der Nötigung ist schon der Versuch strafbar, § 240 III StGB.

Gruß
s.

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt … zu einer
Handlung … nötigt“
Hätte der Radler gebremst, wäre es vollendete Nötigung
gewesen.

Hallo,
nein. Oder ist es auch Nötigung wenn mir jemand z.B. die Vorfahrt nimmt und ich deshalb bremsen muss?

Zu was hätte der Radler genötigt werden sollen?

Erzählst du nicht dauernd, dass Bremsen die richtige Reaktion
gewesen wäre?

Wäre es auch, aber scheinbar fühlte der Radler sich nicht so gefährdet das er bremsen musste.

Und wollte der Radler bremsen? Nein, er wollte der Gewalt
nicht weichen. Das darf er merkwürdigerweise, obwohl er
chancenlos ist.

Kannst Du mir jetzt auch mal erklären wo Gewalt angewendet wurde? Und entschuldige, aber wenn mich jemand möglicherweise gefährdet, und ich weiche der Gefahr nicht aus wenn ich kann, dann bin ich selber Schuld wenn es schief läuft.

Glücklicherweise ist der nicht nötig(sic!), bei der Nötigung
ist schon der Versuch strafbar, § 240 III StGB.

Auch dazu müssen dann noch verschiedene Bedingungen erfüllt sein.

Gruß

Nostra

Hallo,

„Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt … zu einer
Handlung … nötigt“
Hätte der Radler gebremst, wäre es vollendete Nötigung
gewesen.

hmm. Fehl da nicht irgend etwas?

Ach ja. War es nicht so, dass der Straftatbestand der Nötigung nur bei Vorsatz zum tragen kommt?

Was sich die Amateure hier wieder an Tatbeständen zusammenreimen…

S.J.

2 Like

ich weiß ja nicht was Du unter einer Nötigung verstehst, aber
hier sind wir seitens der Lieferwagenfahrers ganz weit weg
entfernt.

oha. na welch Glück, dass das die Staatsanwaltschaft
regelmäßig anders sieht und diesbezügliche Anzeigen nur
einstellt weil bei Aussage gg. Aussage eben in dubio pro reo
entschieden wird.

Unsinn. Die Staatsanwaltschaft würde vermutlich noch nicht einmal Ermittlungen aufnehmen, denn dafür müsste zumindest ein Anfangsverdacht für eine Straftat bestehen. Da ein derartiges Verhalten aber nur dann den Tatbestand der Nötigung erfüllen würde und somit strafbar wäre, wenn dieses vorsätzlich erfolgt wäre, ein Vorsatz hier aber nicht erkennbar ist, sind wir in der Tat von einer Nötigung ganz weit entfernt.

Ein Blick ins Gesetz hilft manchmal Wunder und vermeidet vorschnelle falsche Aussagen.

S.J.

2 Like