Ich bin Kassenwart in einem eingetragenen Verein.
Bei einer Ausschreibung für eine Meisterschaft heißt es: Einzahlungsschluß: 30.06.12
Heißt das, die Überweisung muß bei meiner Bank spätestens am 30.06. in Auftrag gegeben werden oder muß das Geld am 30.06.12 beim Empfänger auf dem Konto sein??Danke für Euere Antworten
Hallo bfk,
die Ausschreibungsunterlagen die ich aus meiner Vereinsarbeit kenne, bedeuten, dass die Gelder am 30.06. dem Empfängerkonto gutgeschrieben sein müssen. Wobei ich als Geschäftsführer eines Vereins immer noch 3 Tage nach Stichtag akzeptiere. Also den Überweisungausgang am 30.06. nach akzeptiere.
Meine Empfehlung ist aber, für den Geldeingang auf Empfängerkonto zum 30.06. Sorge zu tragen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
epmal
http://www.erwin-ruff.de/rechtzeitige_zahlung.html
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechts- oder Steuerberatung da. Ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Du aufgrund dieser Information handelst, solltet Du weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltest Du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. Daneben gibt es auch andere Beratungsmöglichkeiten wie Behörden oder Firmen, die in eigenen Vertragsfragen beraten dürfen (z. B. Bank für finanzbezogene Rechtsfragen).
Hallo bfk,
ich würde an deiner Stelle dafür sorgen, dass der Betrag spätestens mit Wertstellung 30.06. auf dem Empfängerkonto verbucht ist, also entsprechend früher die Einzahlung bzw. Überweisung veranlassen.
Dann kann es kein Missverständnis geben.
Du kannst aber auch beim Empfänger nachfragen.
Vielleicht nimmt er das zum Anlass, die nächsten Einladungen/Veranstaltungen um einen entsprechenden Hinweis zu ergänzen…
LG, muggeli
Guten Morgen,
ich bin der Meinung, dass das Geld dann auf dem Konto des Ausrichters der Meisterschaft sein muss. Rechnen Sie vorsichtshalber mit einer Banklaufzeit von zwei Tagen.
VG
Ulrike
also ich würde in jedem Fall davon ausgehen, dass das geld am 30.06. auf dem Konto des Empfängers ist.
wie die Rechtssituation ist, kann nur ein Jurist beantworten, aber sicher ist sicher
Gruß
Peter
Hallo,
nach meinem Verständis müsste am 30.6. die ÜBW rausgegangen sein. Die Laufzeittage sind ja nicht unbedingt bekannt. Bzw. wann ruft der Empfänger seine Umsätzte/Kontoauszug ab.
Hallo,
ich würde sagen, dann muss das Geld auf dem Konto sein. Am schnellsten geht es in diesem Fall mit einer Bareinzahlung.
Beste Grüße