Ueberweisung noch nicht aufs Konto Freitag-Mittwoc

Hallo,mein Auftragsgeber behauptet die Rechnung am Freitag zu haben…es ist leider Mittwoch abends…das Geld ist noch nicht drauf.Was kann ich denn machen?

MfG

Adi

Hi,

leider nicht viel. Vermutlich hat der Auftraggeber die Unwahrheit gesagt.

Die beteiligten Banken können da nichts machen. Du musst dich an den Auftraggeber halten und im Zweifel gerichtlich dagegen vorgehen.

VG
Michael

Hallo adi,

Die zeit für die ueberweisung ist noch nicht außergewöhnlich lange.

Das beste, was du machen kannst ist noch ein wenig zu warten. Sollte das Geld weiterhin nicht ankommen, kann der Auftraggeber einen Nachforschungsauftrag bei seiner Bank stellen.

Viele Grüße
Franz

Hallo Adi,

vorsichtig formuliert: es kommt darauf an. Wenn er die Überweisung in die Post gegeben hat, dann ist die Überweisung evtl. Montag bei der Bank und ggf. von einer Filiale + 1 weiterer Tag. Bei Online-Überweisungen innerhalb Deutschlands aber ist das zu lange. Hier noch unabh. Infos zur aktuellen Dauer: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/faqaenderungbank…
Bitte ihn - falls er eine Kontonummer falsch geschrieben hat - doch einfach, eine „Nachforschung“ bei seiner Bank in Auftrag zu geben und versuche das gleiche bei Deiner Bank als Empfängerbank. Viel Erfolg…
VG, Frank

Bitte klarer formulieren. Wann wurde die Überweisung bei der Bank abgegeben?
War Deckung auf dem Konto ?
Von welcher Bank zu welcher Bank?
Inland oder Auslandsüberweisung?

MfG

Hallo,mein Auftragsgeber behauptet die Rechnung am Freitag zu
haben…es ist leider Mittwoch abends…das Geld ist noch
nicht drauf.Was kann ich denn machen?

MfG

Adi

Habe die Frage noch nicht verstanden. Hat der Arbeitgeber Geld auf Dein Bankkonto überwiesen? Wenn das so richtig verstanden wurde gibt es folgende Antwort: hat er die Überweisung online am Freitagvormittag gemacht, muss das geld am Montag auf Deinem Konto sein, hat er erst online am Freitagnachmittag überwiesen, muss das Geld am Dienstag auf Deinem Konto sein. Hat er eine papiermässige Ueberweisung am Freitag per Post oder direkt bei der Bank abgegeben, muss das Geld spaetestens heute Mittwoch auf Deinem Konto sein.

Hallo,mein Auftragsgeber behauptet die Rechnung am Freitag zu
haben…es ist leider Mittwoch abends…das Geld ist noch
nicht drauf.Was kann ich denn machen?

MfG

Adi

Hallo,

ich nehme an, der Auftraggeber behauptet, am Freitag überwiesen zu haben. Von wo kommt das Geld denn?
Innerhalb der EU müsste es spätestens Dienstag gutgeschrieben worden sein.

Was Sie machen können? Leider erst mal nur warten.

Gruß

Hallo,

vermutlich meinen Sie „am Freitag bezahlt zu haben“.
Sofern in Deutschland angewiesen, darf das Geld nicht von Freitag bis Mittwoch unterwegs sein. Entweder es wurde noch nicht bezahlt oder die Bank des Zahlers hat die Übeweisung nicht ausgeführt.
Ggf. sollte der Zahler eine schriftliche Bestätigung seiner Bank vorlegen, dass die Zahlung ausgeführt wurde. Dann kommt schon auf was Sache ist.

mfg
d

Sparkasse-Sparda ueberweisung…es ist noch nicht da…:frowning:

ganz einfach…ihn schriftlich mahnen das zweimal und dann bei gericht ein mahnverfahren einleiten. sie sollten dann aber die mahnschreiben nachweisen

Es ist donnerstag frueh,das geld ist noch nicht da…was kann ich denn unternehmen?Bei seiner bank fragen?ich habe seine bankdaten ,so…
mfg

Wie kann ich ihn mahnen?wann soll ich die zweite mahnung zuschicken?

MfG

ganz einfach…ihn schriftlich mahnen das zweimal und dann bei
gericht ein mahnverfahren einleiten. sie sollten dann aber die
mahnschreiben nachweisen

Hatte ich doch vorhin schon geschrieben.

Die Bank wird keine Auskunf geben wegen dem Bankgeheimnis.

Es ist donnerstag frueh,das geld ist noch nicht da…was
kann ich denn unternehmen?Bei seiner bank fragen?ich habe
seine bankdaten ,so…
mfg

Hallo,

das müsste längst da sein.
Leider kann nur der Auftraggeber bzw. seine Bank den Weg der Überweisung (so sie denn ausgeführt wurde) nachvollziehen.

Stimmen Sie mit dem Auftraggeber doch noch mal die Empfängerbankverbindung ab. Evtl. hat sich da ein Fehler eingeschlichen. Grds. ist Ihre Forderung noch offen - es genügt nämlich nicht, eine Überweisung zu beauftragen, das Geld muss schon beim Gläubiger ankommen. Schlecht wäre es natürlich, wenn Sie dem Auftraggeber falsche Daten angegeben hätten - dann liegt das Problem vermutlich auf Ihrer Seite.

Soll aufgrund der Überweisung Ware ausgeliefert werden? Falls ja, halten Sie die Ware zurück.

Gruß

Hallo francoise123,

wenn Du eine anständige Antwort haben willst, dann beschreib auch mal den Fall ordentlich. Das hier sieht wie eben mal schnell hingeschmiert aus. Es geht nicht hervor, was genau Dein Problem ist.

So die Daten sind korrekt,er behauptet aber die Zahlung ausgefuehrt zu haben und will bei seiner bank nicht nachfragen…

mfg

Remziev

Hallo,

eine Rechnung zu haben bedeutet nicht unbedingt, dass man sie bezahlt hat…

Je nachdem wie gebucht wird kann es dauern. Nache iner Woche kann man sich sicher sein, dass noch nicht gezahlt wurde. Einfach nachhaken und drängen.
Am besten ist es immer wenn man es persönlich klärt.
Notfalls alternativ:

Nächste Möglichkeit wäre sonst ein Mahnverfahren.

  1. Zahlungserinnerung
    1. Mahnung
    1. Mahnung
  2. Übergabe ans Amtsgericht

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

Bitte etwas genauere Aussagen.
Dein Auftraggeber hat deine Rechnung am Freitag bekommen, oder was?
Es ist Mittwoch abend (der folgenden Woche, nehme ich an), und du hast noch kein Geld.

  1. Hat er überhaupt schon eine Überweisung losgeschickt?
  2. online oder auf dem Bankformular?
  3. ist deine Bankverbindung richtig angegeben?
  4. Hat seine Bank den Auftrag vielleicht abgelehnt, weil er pleite ist? Banken dürfen so etwas ablehnen.

Wenn er Freitag abend die Überweisung auf Papier zur Bank schickt, kann es sein, dass die Bank die Überweisung an dich erst Dienstag ausführt, dann bekommst du das Geld wohl erst Mittwoch und kannst es vielleicht erst Donnerstag sehen.

Hallo,
da kannst Du nichts machen. Sollte ein Fehler vorliegen, kann den nur der Auftraggeber klären (lassen). Ansonsten ist der Zahlungspflichtige in der Beweislast, dass er wirklich gezahlt hat. Gruß,Fun.