Überweisung zurückzahlen?

Haben vor vier Wochen Geld von einer großen Versicherung erhalten (400 Euro), obwohl wir mit dieser Versicherung nichts zu tun haben.

Wir haben uns natürlich gefreut und nicht weiter reagiert.

Nun kam von unserer Bank ein Schreiben, dass wir uns damit einverstanden erklären sollen, dass das Geld zurückgebucht wird, andernfalls werden unsere Daten an die Versicherung weitergeleitet.

Wie verhält sich das rechtlich?
Kann uns das Geld einfach wieder abgezogen werden?

Es hieß doch eigentlich, das Geld bei einer Überweisung nicht zurückgebucht werden kann/darf/muss

Sehr geehrter David,
im Zahlungsverkehr können Sie nur Lastschriften innerhalb 6 Wocvhen aber keine Überweisung zurückbuchen, das kann in Ihrem Falle die Bank auch nicht.
Aber Sie haben - vermutlich durch ein Versehen eine Leistung ohne Rechtsgrund erhalten, sind also ungerechtfertigt bereichert und zur Rpckgabe (innerhalb der 3 jährigen Verjährungsfrist) verpflichtet. Anders wäre es,. wenn Sie Entreicherung einwenden könnten, d. h. die Zahlung ist verbraucht für eine außerordentliche Ausgabe und im übrigen kann aus Ihren unpfändbaren Euinkünften und wegen nicht vorhandenen Vermögen keine Rückzahlung erfolgen.
Angesichts dessesn empfiehlt Ihnen die Bank die freiwillige Rückzahlung (Zustimmung zur Rückbuchung) wenn nicht, informiert sie die Versicherung, wohin das Geld ging und die wird Sie dann wegen ungerechtfertigter Bereicherung verklagen. Also sorry. Sie kommen nicht um die Rückzahlung (ggf. kann die in Raten vereinbart werden?) herum.

Es grüßt Sie RA Streich

Haben vor vier Wochen Geld von einer großen Versicherung
erhalten (400 Euro), obwohl wir mit dieser Versicherung nichts
zu tun haben.

Wir haben uns natürlich gefreut und nicht weiter reagiert.

Nun kam von unserer Bank ein Schreiben, dass wir uns damit
einverstanden erklären sollen, dass das Geld zurückgebucht
wird, andernfalls werden unsere Daten an die Versicherung
weitergeleitet.

Wie verhält sich das rechtlich?
Kann uns das Geld einfach wieder abgezogen werden?

Es hieß doch eigentlich, das Geld bei einer Überweisung nicht
zurückgebucht werden kann/darf/muss

Hallo david,

also grundsätzlich sagt Dir bestimmt Dein Bauchgefühl schon, dass das Geld zurück an die Versicherung gehört, oder? Sie haben ein falsche Bankverbindung eingegeben und ein anderer sollte das Geld bekommen. Soviel zur emotionalen Seite.

Man kann eine Überweisung nicht zurückrufen, das ist richtig. M.E. ist nach den neuesten Bankenvorschriften so, dass das Geld nicht mehr AUTOMATISCH zurückgeholt werden kann wie früher, sondern das der Einzahler, also die Versicherung sich darum kümmern muss, das Geld zurück zu erhalten. Das bedeutet im schlimmsten Fall ein Rechtsstreit für Euch, den Ihr definitv verlieren werdet, da Ihr ja wisst, dass Euch das Geld nicht zusteht. Wenn Ihr also verweigert, dass die Bank es zurückzieht, das Geld, gibt sie die Daten weiter und die Versicherung wird Euch anschreiben und darum bitten, dass falsch überwiesene Geld zurückzugeben. Reagiert Ihr darauf nicht, wird der Versicherung nichts anderes übrig bleiben als es per Anwalt oder sogar Gericht zurück zu verlangen. Alle Kosten, die dabei entstehen würden, müsstet Ihr tragen, wenn man nachweist, dass Ihr zwar wußtet, dass es nicht Euer Geld ist, es aber nicht zurück gegeben habt.

Mein Rat: willigt ein, dass die Bank es zurückholt und die Sache ist kurz und schmerzlos vorbei! Schade um das Geld, aber wann bekommt man heutzutage schon mal was geschenkt…

Alles Gute,