UG Gründung, Lohn und Geschäftsgewinn

Guten Tag,

ein Freund von mir ist selbstständiger IT-Unternehmer, er einige Verträge mit Unternehmen abgeschlossen die das Betreuen der Internetseiten betrifft allerdings wird er nicht durch eine Rechnung bezahlt, sondern als freier angestellter, es sind mehrerer 450€ Jobs, seine Gewinne durch das Unternehmen sind niedriger als die Anstellungen.
Nun würde er gerne in den nächsten Monaten eine UG (Haftungsbeschränkt) gründen, wie sieht das mit den Steuern aus, weil die werden ja durch die AG bereits bezahlt. Wenn er z.B. 500€ monatlich durch seine UG erwirtschaftet wie viel muss er hier Steuern bezahlen? Das Geld das er als freier angestellter der AG bekommt fließen direkt auf sein Firmenkonto, kann er das als Unternehmensgewinn oder als Lohn betrachten bzw. wie wird das in die interne Finanzbuchhaltung eingetragen?
Durch seinen Lohn als freier angestellter würde er gerne in seinen Geschäftführervertrag (der UG) 0€ als Gehalt angeben, ist das rechtens?

Vielen Dank für eure Antworten.

Wenn dein Freund kaufmännisch und (steuer-)rechtlich genauso unbedarft ist wie du, dann sollte er lieber keine UG gründen, sondern als Einzelunternehmer arbeiten.

Hi Benni,

hat dein Freund wirklich mehrere „450 € Jobs“, die 450 € insgesamt übersteigen und vom Unternehmen pauschal versteuert werden?
Dann sollte er DRINGEND https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html lesen und die Verträge, die er mit den verschiedenen Unternehmen gemacht hat. Denn hier taucht bestimmt die Frage auf, ob noch weitere Minijobs ausgeführt werden und wenn ja, dies gemeldet werden muss.

Und bitte, was sind für dich „freie Angestellte“???

Wie lange macht dein Freund das schon so und hat er einen Steuerberater, der dieses Vorgehen kennt?

Fragende Grüße
Karin

Servus,

nicht nur die beabsichtigte Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), sondern auch die Tätigkeit als Einzelunternehmer kann sich für den Mann von einem Moment auf den anderen in eine Katastrophe gigantischer Ausmaße verwandeln - er hat ja offenbar nicht die geringste Ahnung von jeder Art selbständiger Tätigkeit.

Die Chance, die er hat, seine wahrscheinlich vorhandenen technischen Fähigkeiten zu verwerten, ohne dass ihm dabei alles zu Bruch geht, ist, dass er als Angestellter in einem geeigneten Unternehmen arbeitet. Das ist das einzige, was gut gehen kann.

Schöne Grüße

MM

Hi Benni,

lass dich ganz schnell von einem Steuerberater beraten und lege ihm gegenüber ALLE Tatsachen und Verträge auf den Tisch. Ich fürchte, du hast ein Problem … Einzelunternehmen (e.K.) in UG (Unternehnensgesellschaft) umwandeln

Karin

Hi Karin,

das Problem besteht hier nicht in der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), sondern in der völligen Unbedarftheit und Ahnungslosigkeit des Mannes, der hier aus unerfindlichen Gründen gerne selbständig tätig wäre und offenbar nicht merkt, dass ihm alles fehlt, was er dafür benötigt, außer eventuell seiner technischen Qualifikation.

Es ist weiter nicht problematisch, eine UG zu gründen und mit ihr welches Geschäft auch immer zu betreiben. Das Stichwort „Umwandlung“ hier bitte draußen lassen, dieses Thema hat darin nichts verloren - bereits bei einer vom Stammkapital her eher ernstzunehmenden GmbH ist kann man sich gerade mit einer Sachgründung sehr faule Eier ins Nest legen, die bei Bargründung ganz leicht zu umfahren wären.

Nur: Egal ob Einzelunternehmer, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt): Alle Formen der Selbständigkeit haben kaufmännische Aspekte, und jemand, der davon überzeugt ist, er könne auf geheimnisvolle Weise im gleichen Job gleichzeitig selbständig und nicht selbständig tätig sein, wobei die nichtselbständige Tätigkeit gleichzeitig geringfügig und sozialversicherungspflichtig sei, und er müsse das dann irgendwie „als Lohn betrachten und in die Buchhaltung eintragen“, die er für eine zu gründende UG (haftungsbeschränkt) führen will, ist eben für eine selbständige Existenz ungeeignet.

Das ist das Problem, nicht irgendwelche Rechtsformen.

Carl Friedrich Wilhelm Borgward war ein hervorragender Ingenieur und sicher einer der besten Automobilbauer Deutschlands - das Ende seines Unternehmens konnte er mit diesen Qualitäten aber nicht abwenden.

Schöne Grüße

MM

Hi MM,

ich bin wie du der Meinung, dass der UP keinerlei kaufmännische Ahnung hat und dass die Gründung einer UG momentan ein Hirngespinst ist, weil er damit auf sich zukommende finanzielle/steuerliche Probleme irgendwie umgehen möchte.

Aber damit er diese absehbaren Probleme aktiv angeht, sollte er meiner Meinung nach dringend mit allen geschäftlichen Unterlagen zu einem Steuerberater gehen und „die Hose runter lassen“, damit die aktuelle Situation geklärt wird und hoffentlich eine Lösung gefunden wird. Die Zukunft für ihn sehe ich aber wie du in einem reinen Angestelltenverhältnis.

Viele Grüße zurück
Karin

Der Kollege hat mehrere 450€ Jobs, die alle gemeldet sind und auch alle sind rechtlich einwandfrei und alle 450€ Arbeitgeber wissen auch voneinander, ich glaube er hat 6 450€ Jobs, neben seiner gewerblichen Tätigkeit.

Ich habe nun von einigen Foren gelesen das man die verschiedenen Gewinne der 450€ Jobs nicht in die Buchhaltung des Unternehmens einbringen kann. Ebenfalls habe ich ihm einige Adressen von kompetenten Steuerberatern in seiner näheren Umgebung mittgeteilt.

???

Gewinne werden mit Abschluss der Buchhaltung des Unternehmens ermittelt.

Bei

fallen keine, ich wiederhole keinerlei Gewinne an, sondern Löhne.

Lohn ist das Entgelt, das für nichtselbständige Arbeit bezahlt wird.

ist Unsinn.

Jemand ist entweder Angestellter, dann erhält er für seine Arbeit Lohn (bzw. Gehalt), oder er ist selbständig tätig, dann erhält er dafür ein Entgelt, das kein Lohn ist.

Schöne Grüße

MM

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Und ich glaube, dass das Blödsinn ist. Man kann zwar mehrere 450€ Jobs haben, darf aber insgesamt nicht über 450€ kommen. Deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die AG alle voneinander wissen.
Noch komplizierter wird es übrigens, wenn er noch einen „Hauptjob“ hat. Dann ist nur ein Minijob erlaubt. Alle weiteren Minijobs sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Deshalb noch einmal der dringende Rat, ab zum Steuerberater, um dem ganzen Durcheinander Herr zu werden.

Data

Servus,

noja - wenn

bedeutet, dass jemand eben 450 € für irgendwas bekommt, gibt es da keine Schwierigkeiten - zumindest nicht hinsichtlich der Behandlung als pauschal versteuerte und verbeitragte geringfügige Beschäftigung, die vermutlich gar nicht stattfindet - ich schätze, dass die verschiedenen Auftraggeber den guten Mann in seiner Unbedarftheit ganz schön über den Tisch ziehen, ein paar eindrucksvolle Wortwolken wie

ablassen und seine Leistungen per Gutschrift abrechnen, so dass er gar nicht merkt, dass er für sie selbständig tätig ist und diverse A***karten auf seiner Seite liegen, von hinterzogener Einkommensteuer bis fehlenden KV-Beiträgen. Ggf. hat er dann noch irgendwann unterschrieben, dass ihm bekannt ist, dass er als selbständiger Auftragnehmer für die Versteuerung seiner Honorare selbst verantwortlich ist und das gleich unter der Unterrichtung zum betrieblichen Unfallschutz in den Stapel gelegt, den er dann vielleicht auch nochmal irgendwann angehen könnte.

Schöne Grüße

MM

Alle AG wissen voneinander, und er ist auch Sozialversicherungspflichtig tätig da ist also nicht das Problem. Neben seiner EÜR wird er auch seine Einkommensteuererklärung (für seine Löhne) an das Finanzamt verschickt. Er kennt auch die Regelung das wenn man z.B. 2 Minijobs hat Sozialversicherungspflichtig ist, alle Versicherungsbeträge werden auch richtig bezahlt.